11462/J XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2017
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Unerlaubter Umgang mit Suchtmitteln gemäß § 27 Abs 2a SMG

Am 28.4.2016 wurde unter anderem die folgende Änderung des § 27 SMG vom Nationalrat beschlossen, die am 1.6.2016 in Kraft getreten ist:

 

§ 27 Abs 2a SMG: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude oder sonst an einem allgemein zugänglichen Ort öffentlich oder unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, Suchtgift einem anderen gegen Entgelt anbietet, überlässt oder verschafft.

 

Der Justizausschuss berichtet dazu das Folgende:

In jüngerer Zeit, beginnend ab dem zweiten Halbjahr 2015, hat sich in Ballungsräumen, vor allem auf öffentlichen Plätzen und Verkehrsknotenpunkten, eine verstärkt auftretende Drogenhandelsszene entwickelt, die sowohl Polizei als auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vor neue Herausforderungen stellt. Gleichzeitig wird durch das zum Teil aggressive Auftreten der Händler und untereinander geführten „Revierkämpfen“ das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv untergraben und erschwert den täglichen Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz. Diese neue Erscheinungsform des Drogenhandels berührt auch Unternehmen, die über Geschäftseinbußen durch das störende und insistierende Anbieten von Suchtgift in unmittelbarer Nähe ihrer Geschäftslokale klagen. Schwerpunktaktionen der Polizei und der Sozialarbeit verfehlen ihre Wirkung, weil sich erweist, dass die Szene sehr beweglich ist und Festnahmen keinen Einfluss auf die Anzahl der Händler vor Ort zeigen (leichte Austauschbarkeit). Diese Entwicklung bedeutet eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit und erweist sich als „öffentliches Ärgernis“, sodass der Antrag darauf abzielt, dieser neuen Erscheinungsform des Handels mit verbotenen Suchtmitteln durch eine neue Qualifikation in § 27 SMG wirksamer begegnen zu können.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung aufgrund des Verdachts der Begehung des Delikts des unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln gemäß § 27 Abs 2a SMG oder aufgrund des Verdachts der gewerbsmäßigen Begehung dieses Delikts bei der Staatsanwaltschaft angezeigt?  (Aufgeschlüsselt nach LG- und OLG-Sprengeln)

2.    Wie viele Personen befanden sich seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung aufgrund des Verdachts der Begehung des Delikts des unerlaubter Umgangs mit Suchtmitteln gemäß § 27 Abs 2a SMG oder aufgrund des Verdachts der gewerbsmäßigen Begehung dieses Delikts in Untersuchungshaft? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Bezirken und Haftanstalten)

3.    Wie viele Personen befinden sich derzeit aufgrund des Verdachts der Begehung des Delikts des unerlaubter Umgangs mit Suchtmitteln gemäß § 27 Abs 2a SMG oder aufgrund des Verdachts der gewerbsmäßigen Begehung dieses Delikts in Untersuchungshaft? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Bezirken und Haftanstalten)

4.    Hinsichtlich wie vieler Beschuldigter hat die Staatsanwaltschaft das jeweilige Verfahren eingestellt?

5.    Aus welchen Gründen hat die Staatsanwaltschaft das jeweilige Verfahren eingestellt?

6.    Hinsichtlich wie vieler Täter hat die Staatsanwaltschaft seit Inkrafttreten der gegenständlichen Gesetzesänderung bis zum Einlangen dieser Anfrage Anklage erhoben?

7.    Wie viele davon wurden aufgrund des unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln gemäß § 27 Abs 2a SMG verurteilt?

8.    Wie viele davon wurden aufgrund des gewerbsmäßigen unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln verurteilt?

9.    Wie viele davon erhielten vom Gericht ein Diversionsangebot und haben dieses angenommen?

10. Wie viele davon wurden freigesprochen?

11. Wie viele der Verfahren laufen noch?