11464/J XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den  Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 

betreffend Basiskonto in Österreich

 

Folgende Information findet sich unter www.basiskonto.at

„Ein Basiskonto für alle in Österreich – alle Informationen

Kontoführung darf kein Privileg sein, sondern muss ähnlich der Freiheit und Gleichheit zu den Rechten jedes Bürgers gehören. Ohne ein Konto ist es nämlich nicht mehr möglich, am normalen Alltag in unserer modernen Gesellschaft teil zu nehmen. In Deutschland existierte wegen dieser Überlegung schon seit den späten 90iger Jahren eine freiwillige Übereinkunft zwischen Banken, jeden Kunden anzunehmen. Leider funktionierte dieser Vorsatz über die Jahre hinweg auch nur eingeschränkt. In anderen Ländern fehlte eine entsprechende Einsicht gänzlich. Das erkannte die EU und führte das verpflichtende Basiskonto ein, welches ab September 2016 auch in Österreich in Kraft tritt.

Was bedeutet das Basiskonto?

Niemand muss nun davon ausgehen, dass mit dem Basiskonto nur Rechte einher gehen. Trotzdem garantiert dieses Modell, dass jeder ein Konto eröffnen kann. Bisher lehnten Banken gerne Obdachlose oder andere Menschen ohne Einkommen bzw. mit hohen Schulden ab. Ohne ein Konto lässt sich aber auch kaum eine Wohnung oder eine Arbeit finden. Für diese temporär Benachteiligten in der Gesellschaft begann also ein Teufelskreis, aus dem es kaum ein Entrinnen gab. Diese Entwicklungen sollen nun mit dem Basiskonto durchbrochen werden. Schließlich verdient jeder eine zweite Chance in ein normales Leben zurück zu kehren. Von dieser finanziellen Diskriminierung waren bisher folgende Personengruppen stark betroffen:

§  Empfänger der Mindestsicherung

§  Empfänger der Mindestpension

§  Asylwerber

§  Arbeitssuchende

§  Obdachlose

§  verschuldete Personen

§  Personen aus anderen EU Mitgliedsstaaten

Hinweis: Vor der Umsetzung der neuen Richtlinie konnten rund 150.000 Personen in Österreich nicht am regulären Zahlungsverkehr teil nehmen. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung, welcher mit dem Basiskonto ab September 2016 wieder eingegliedert wird.

Welche Einschränkungen bleiben auch bei diesem Konto bestehen?

Selbstverständlich kann kein Gesetz den Banken die Pflicht auferlegen, ein ständiges Verlustgeschäft in Kauf zu nehmen. Deshalb handelt es sich beim Basiskonto um ein reines Guthabenkonto (kein Kontorahmen vorgesehen!). Anderenfalls könnten beispielsweise Obdachlose eine Filiale aufsuchen, ein Konto eröffnen, dieses schnell Überziehen und nach dieser kleinen Finanzhilfe wieder auf den Straßen verschwinden. Andere Bedürftige, wie etwa Asylwerber, können das Guthabenkonto ebenso wenig ausnützen, um sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen. Der Anspruch auf ein Guthaben ist zudem nicht die einzige Voraussetzung für das neue Kontomodell

Wenn das „Konto für Jedermann“ beispielsweise nicht genutzt bzw. umsatzlos geführt wird, dann verfällt der Anspruch darauf. Zudem führen falsche Angaben bei der Kontoeröffnung zu einer Ablehnung. Eine missbräuchliche Verwendung (zB Geldwäsche) wird ebenso nicht toleriert und die Gefährdung von Mitarbeitern zählt logischerweise auch zu den Tabus. Die wichtigste Bedingung neben dem Guthaben betrifft jedoch die Gebühren. Die Banken müssen zwar jedem die Chance auf ein Konto einräumen, aber das müssen sie keinesfalls gratis tun. Es fallen Kontoführungsgebühren an und wenn diese nicht beglichen werden, darf das Finanzinstitut auch ein Basiskonto kündigen. Dieses neue Recht ist also zweifelsohne an bestimmte Pflichten gebunden und stellt keinesfalls einen Freifahrtschein dar.

Hinweis: Eine Kreditkarte gehört ebenso nicht zu den Rechten. Hier kommen jedoch Prepaid Karten als passende Alternative in Frage. Bei diesem Zahlungsmittel kann nur über das aufgeladene Geld verfügt werden und so kann Ihnen niemand Vorschriften machen.

Die Kosten für das Basiskonto

Die österreichische Arbeiterkammer empfiehlt zwar eine einheitliche Kostenregelung für das Basiskonto, aber räumt damit eben auch das Recht auf bestimmte Gebühren ein. Dazu gehört ein monatlicher Betrag und zusätzliche Kostensätze für eine Reihe von Transaktionen. So zahlen die Kontoinhaber zwar nicht für die Durchführung eines Dauerauftrags, aber sehr wohl für die Einrichtung, fehlgeschlagene Abbuchungen oder ähnliche Unregelmäßigkeiten. Es können auch Gebühren für die Bankomatkarte anfallen.

Trotz dieser Kosten findet eine gesetzliche Deckelung statt, damit das Basiskonto nicht zur Kostenfalle wird. Bisher nutzten Banken auch oft die Notlage von arbeitssuchenden Antragsstellern aus und boten zwar ein Konto an, aber verlangten dafür überproportional hohe Gebühren. Dieser Praxis soll mit dem neuen Gesetz auch ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb darf das Basiskonto nicht mehr als 80 Euro pro Jahr kosten. Es dürfen sich jedoch günstigere Angebote auf dem Markt befinden. Unterschiedliche Angebote einzuholen, lohnt sich also immer!

Hinweis: Im Vergleich zu einigen anderen Konten, vor allem in Vorarlberg, klingt dies besonders günstig, denn Girokonten können bis zu knapp 300 Euro pro Jahr kosten.

Verschiedene Anbieter von Basiskonten

Ab September 2016 wird die Anzahl der Angebote noch stark ansteigen, aber schon jetzt können wir auszugsweise einige Konten nennen, die den Grundsätzen des neuen Gesetzes entsprechen. Bei der BAWAG P.S.K. nennt sich dieses Konto für einen Neustart „Neue Chance-Konto“. Die Bank Austria bietet das Erfolgskonto light an, welches nur auf Guthabenbasis funktioniert. Die Hypo NOE Landesbank besitzt eine ähnliche „Light Version“ in ihrem Portfolio. Eine ganze Reihe von Leistungen sind in diesem Kontopaket inkludiert und diese können im Allgemeinen vom Basiskonto erwartet werden:

§  Abwicklung von Daueraufträgen (ohne Einrichtung, Löschung oder Ähnliches)

§  Kontoauszüge

§  Bankomatkarte ohne Überziehungsrahmen

§  und die Buchungszeilen

Hinweis: Wenn die aufgelisteten Dienste durch die Kontoführungsgebühren abgedeckt sind, dann lassen sich die verschiedene Konten gut und schnell miteinander vergleichen.

Wenn jeder Versuch ein Konto zu eröffnen, mit einem negativen Bescheid endet, dann empfiehlt sich eine ganz spezielle Bank. Ab September 2016 sollte solch ein letztes Ass im Ärmel zwar nicht mehr nötig sein, aber wir wollen trotzdem die löbliche Politik dieses Anbieters hervorheben. „Die Zweite Sparcasse“ bzw. „Zweite Sparkasse“ sieht sich als Bank für Menschen und bietet folglich sehr zuvorkommend schon jetzt ein Habenkonto für praktisch Jedermann an.

Notiz: Die Vorreiterrolle der Zweiten Sparkasse in Österreich ist sehr interessant, denn auch in Deutschland nehmen die einzelnen Sparkassen in den Bundesländern eine ähnliche Stellung ein. Obwohl sich die Banken bei unserem nördlichen Nachbarn freiwillig verpflichtet haben, jedem Menschen ein Konto anzubieten, schaut die Realität ein wenig anders aus. Große Konzerne, wie die Commerzbank oder Deutsche Bank, picken sich immer noch die besten Kunden heraus und schicken alle anderen zu den regionalen Sparkassen.

Die Rolle der Europäischen Union beim Basiskonto

Obwohl immer wieder viel Kritik an der EU geübt wird und viele Vorwürfe von den Begünstigungen für das Establishment geprägt sind, muss das Basiskonto eindeutig als eine Richtlinie für schwächere soziale Schichten interpretiert werden. Außerdem beweist sich diese Homogenisierung des Bankenmarktes in Europa als sehr vorausschauend, denn die Vorgaben wurden schon im Frühling 2014 fixiert, obwohl die erste große Flüchtlingswelle erst ungefähr ein Jahr später eintrat. Gerade für Asylwerber ist das neue Basiskonto eine ausgezeichnete Möglichkeit um auch produktiv am Leben in unserer Heimat beizutragen und nicht nur den Steuerzahlern auf der Tasche zu liegen.

Darüber hinaus handelt es sich bei diesem „Konto für Alle“ keineswegs um ein zusätzliches Geschäft für die Finanzkonzerne, sondern eben um eine Möglichkeit den Teufelskreis einer schwierigen Phase zu durchbrechen. Sozialleistungen können beantragt werden, das Mieten einer Wohnung wird wieder wahrscheinlicher und mit kleinen Jobs kann der Weg aus der prekären Situation beginnen. Diese Einschätzung wird auch von vielen Konsumentenvertretern geteilt bzw. betont.

Die entsprechende Richtlinie 2014/92/EU legt aber nicht nur das Recht auf ein Konto für Jedermann fest, sondern ebenso die gute Vergleichbarkeit der Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Alle Banken werden dadurch verpflichtet ein ganz eigenes, entsprechend gekennzeichnetes Merkblatt beizulegen, welches über sämtliche Gebühren in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise informiert. Das erleichtert gerade in diesen Zeiten den schnellen Vergleich verschiedenster Kontoarten. Da immer mehr kostenlose Angebote für ein Gehaltskonto bzw. Girokonto entstehen, betrifft dies nicht nur die Zielgruppen des Basiskontos. Ein kurzer Einblick in diese positive Richtlinie der EU beweist aber auch, welch komplexe Arbeit die Kommission schon bei einer solch simplen Vorlage leisten muss.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0092

Hinweis: Banken sollen in Zukunft sogar darauf hinweisen, wenn ein Konto über einen längeren Zeitraum überzogen ist und zum Vergleich einen Kredit anbieten, damit nicht zu viel Zinsen gezahlt werden!

Welche Zusatzkosten können ohne ein Konto anfallen?

Wir wollen hier nicht ausschließen, dass ein Leben ohne möglich ist, ohne Bankkunde zu sein. Das Basiskonto ist in dieser Hinsicht auch kein Diktat, sondern nur eine Möglichkeit. Die anfallenden Zusatzkosten beweisen jedoch, welches Einsparungspotential gerade für finanziell schlecht gestellte Personen durch die neue Richtlinie geboten wird. Es kann zwar ohne ein Konto am Zahlungsverkehr, beispielsweise um die Miete zu bezahlen, teilgenommen werden, aber Bareinzahlung sind mit hohen Kosten verbunden. Die Arbeiterkammer geht von nur 72 Zahlungen im Jahr aus. Das wären jeweils 6 Überweisungen pro Monat (Miete, Strom, Handy, Internet, Versicherung und nur eine zusätzliche Ausgabe). Dabei ergeben sich laut AK Berechnung jährliche Kosten von 216 Euro und gerade wenn schon eisern gespart werden muss, handelt es sich dabei um einen enormen Betrag. Im Vergleich dazu darf das Basiskonto nur die erwähnten 80 Euro pro Jahr kosten. Es handelt sich also in jedem Fall um eine Einsparung und nicht um ein Geschäft für Großkonzerne.

Die Konsumentenschützer haben vor allem wegen diesen Zusatzkosten die Ablehnung von Kontoanträgen kritisiert. Dank der neuen europäischen Richtlinie gehören diese Zeiten aber der Vergangenheit an und finanzielle Gleichberechtigung triumphiert zumindest in dieser Hinsicht – dank dem (Basis-)konto. http://www.basiskonten.at/

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

1.    Wie viele Basiskonten sind seit Inkraftreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlage im September 2016 eröffnet worden?

2.    Wie viele Personen, die Empfänger der Mindestsicherung sind, eröffneten bisher ein solches Basiskonto?

3.    Wie viele Personen, die Empfänger der Mindestpension sind, eröffneten bisherein solches Basiskonto?

4.    Wie viele Personen, die Asylwerber sind, eröffneten bisher ein solches Basiskonto?

5.    Wie viele Personen, die Arbeitssuchende sind, eröffneten bisher ein solches Basiskonto?

6.    Wie viele Personen, die Obdachlose sind, eröffneten bisher ein solches Basiskonto?

7.    Wie viele Personen, die verschuldete Personen sind, eröffneten bisher ein solches Basiskonto?

8.    Wie viele Personen, die Personen aus anderen EU Mitgliedsstaatensind, eröffneten bisher ein solches Basiskonto?

9.    Wurden Basiskonten wegen Wegfall der Grundlagen wieder geschlossen?

10. Wenn  ja, wie viele?