11465/J XXV. GP
Eingelangt am 24.01.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Wirkungsziel 4 des Budgetkapitels Soziales und Konsumentenschutz
Im Budget Soziales und Konsumentenschutz, Teilheft 21 wurde folgendes Wirkungsziel formuliert:
Wirkungsziel 4: Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.
Warum dieses Wirkungsziel? Das strukturelle Ungleichgewicht bewirkt, dass Konsumenten ohne ausreichend zwingende (d.h. nicht abdingbare) Rechte, ihre Anliegen und Interessen gegenüber Unternehmern kaum durchsetzen können. Für den Fall, dass Unternehmerndiese Rechte nicht beachten, ist es notwendig, die Durchsetzung dieser Rechte sicherzustellen. Da der Zugang zum Recht für Konsumenten einerseits in Folge der Geringfügigkeit des Geschäfts und andererseits des Prozesskostenrisikos häufig ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss die Rechtsdurchsetzung gefördert und unterstützt werden.
Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?
- Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts.
- Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen.
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen.
- Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-Richtlinie Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten).
- Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts.
Parameter für den Erfolg: Ausmaß der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen; Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation
Ergebnis/Ziel:
Ausmaß der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen: 80%(2015) 72%(2016) 72%(2017) 65%(2018)
Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation: 89,2%(2015) 90%(2016) 90%(2017) 90%(2018)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1) Wie viele Verfahren wurden 2016 bei den einzelnen Schlichtungsstellen durchgeführt?
2) Welche Ergebnisse hatten die bisherigen Verfahren 2016 vor den Schlichtungsstellen?
3) Welche Verfahren wurden wegen keiner positiven Erledigung vor den Schlichtungsstellen 2016 gerichtlich weiterverfolgt?