11469/J XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend gesundheitliche Versorgungssituation der nach Österreich geflohenen Kinder und Jugendlichen

BEGRÜNDUNG

 

Die UN-Kinderkonvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Sie formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern und garantiert ihnen sowohl politische Bürgerrechte als auch kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag. Auch für schutzsuchende Kinder und Jugendliche gilt, genauso wie für österreichische Kinder, als oberstes Prinzip das Kindeswohl.

Dennoch haben schutzsuchende Kinder und Jugendliche immer noch mit zahlreichen Hindernissen zu kämpfen wie die extrem verzögerte Bestellung von Obsorgeberechtigten, lange Wartezeiten in den Asylverfahren, geringe Chancen auf Familienzusammenführung oder auch Bildungsmöglichkeiten ab 14. Auch lange Aufenthalte in nicht altersgerechten Einrichtungen belasten diese Kinder und Jugendlichen stark, was sich nicht zuletzt auch in ihrem Gesundheitszustand niederschlagen kann.

Über den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen, die nach Österreich geflohen sind, gibt es kaum Daten.

Die zehn Rahmengesundheitsziele Österreichs zur „Verbesserung der Gesundheit aller in Österreich lebenden Menschen, unabhängig vom Bildungsstatus, Einkommenssituation oder Lebensumstände“ wurden vom Ministerrat 2012 beschlossen, sind im aktuellen Regierungsprogramm verankert und sollen von allen Regierungsbeteiligten umgesetzt werden. Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen heißt es dazu:

Kinder und Jugendliche verdienen besondere Beachtung, da in der frühen Lebensphase die Grundlage für eine gesunde Lebensweise und lebenslange Gesundheit gelegt wird. Ungleichheiten in den Gesundheitschancen in der frühen Kindheit können sich in Ungleichheiten im Erwachsenenalter fortsetzen, auch den Gesundheitszustand betreffend. Optimale Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche haben daher einen langfristigen Nutzen für die Betroffenen wie auch für die Gesellschaft. (…) Darüber hinaus ist eine umfassende und für alle zugängliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit bedarfsgerechten Gesundheitsleistungen sicherzustellen.“

Dies gilt auch für schutzsuchende Kinder und Jugendliche.

Alle Kinder und Jugendlichen sollten die gleichen Gesundheits- und damit Lebenschancen erhalten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und sozioökonomischen Hintergrund.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele schutzsuchende Kinder und Jugendliche (AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge) waren 2016 in Österreich aufhältig? Bitte um Aufgliederung nach Status, Bundesland, Geschlecht und Alter.

 

2)    Wie viele davon waren in Bundesbetreuung, wie viele in Betreuung der Länder?

 

3)    In welchen Wohnformen sind Kinder und Jugendliche a) in Bundesbetreuung und b) in Landesbetreuung untergebracht (betreute Quartiere, Privatwohnungen etc.)? Bitte um Anführung, welche Organisationen diese Quartiere betreuen.

 

4)    Welche Maßnahmen außer dem ersten Gesundheitscheck in der Erstaufnahmestelle stellen sicher, dass schutzsuchende Kinder und Jugendliche während ihres Asylverfahrens im Bedarfsfall einen gesicherten Zugang zum Gesundheitssystem finden (Betreuer, Informationsbroschüren, Arztbesuche in den Quartieren)?

 

5)    Welche Einrichtungen werden Asylsuchenden bzw. Asylberechtigten als erste Anlaufstellen bei Gesundheitsproblemen genannt und in welcher Form erfolgt diese Information?

 

6)    Wo und falls ja, wie werden Daten zum Gesundheitszustand schutzsuchender und asylberechtigter Kinder und Jugendlicher erfasst?

 

7)    Haben Sie Zahlen dazu, wie viele schutzsuchende Kinder und Jugendliche – zum Beispiel aufgrund eines Ortswechsels der Eltern – ihren Anspruch auf die Grundversorgung verloren haben und damit auch nicht mehr krankenversichert sind?


8)    Welche Maßnahmen setzen Sie konkret, um niedergelassene ÄrztInnen, die Asylsuchende oder auch Asylberechtigte behandeln, in ihrer Arbeit zu unterstützen (spezielle Informationen, Dolmetschangebote, Supervisionsangebote)?

 

9)    Werden NGOs und andere Organisationen von Ihnen unterstützt, die sich um die Gesundheitsversorgung dieser Gruppe kümmern? Falls ja, in welcher Form?

 

10) Unterstützen Sie Organisationen, die sich um die soziale und gesundheitliche Betreuung von schutzsuchenden Kindern- und Jugendlichen in Österreich kümmern? Falls ja, in welcher Form?