11471/J XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den

Bundesminister für Finanzen

betreffend Involvierung der Österreichischen Entwicklungsbank (OeEB) in „Landraub“

BEGRÜNDUNG

 

Die OeEB investiert 25 Millionen US-Dollar in den Africa Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF). Damit soll, laut Homepage http://www.oe-eb.at/de/projekte/Seiten/aatif.aspx, in der Region Subsahara – Afrika zur Stärkung der afrikanischen Landwirtschaft und der Wertschöpfungskette beigetragen werden. Ziel des Fonds sei es, die Ernährungssicherheit, Beschäftigung und das Einkommen in ländlichen Regionen in Afrika zu verbessern und die vorhandenen Potentiale in der Landwirtschaft und entlang der Wertschöpfungskette nachhaltig zu verbessern. Der Fonds ziele mit seinen Finanzierungen vor allem auch auf Kleinbauern  und Kleinbäuerinnen sowie auf VertragslandwirtInnen ab und unterstütze darüber hinaus Ausbildungsmaßnahmen und Know-how-Transfer. AATIF wurde 2011 von der deutschen Entwicklungsbank KfW im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gegründet.

Die Menschenrechtsorganisation Fian hat mit einer Studie aufgezeigt, dass ein Agrarunternehmen Agrarflächen in Sambia, auf dem zum Teil lokale Bauern und Bäuerinnen Produkte für ihre Selbstversorgung anbauten, kaufte und dafür 10 Millionen Dollar vom oben erwähnten African Agriculture and Trade Investment Fund erhielt. Die Dorfgemeinschaft hätte nach Kauf durch diesen Investor „Agrivision Africa“ das Land verlassen müssen.


Die Aneignung fruchtbarer Gebiete in Ländern der Entwicklungszusammenarbeit durch Unterstützung österreichischer Finanzinstitutionen, widerspricht jeglicher menschenrechtlichen und ökologischen Grundhaltung Österreichs. Die österreichische Kontrollbank sowie die österreichische Entwicklungsbank erklären in ihren Berichten und Stellungnahmen stets, auf internationale Guidelines zu achten, dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein.

Im Geschäftsbericht 2015 wird aufgezeigt, dass im Rahmen des Neugeschäfts 2015 sieben Kreditlinien zur Gänze oder teilweise für die ärmsten Entwicklungsländer (sic!) gewidmet wurden, als Beispiel dafür sind die Direktfinanzierung eines für Myanmar wichtigen Telekommunikationsprojekts, zwei Finanzierungen zur Unterstützung im Landwirtschaftsbereich in Afrika (sic!), sowie Investitionen in vier Finanzintermediäre, die den Aufbau von MKMU und Infrastruktur in Kambodscha, in Nord- und Subsahara zum Ziel haben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welches Controlling-System besitzt die österreichische Entwicklungsbank, damit „Landraub“ von der österreichischen Entwicklungsbank nicht gefördert wird? Wenn es keines gibt, wieso nicht?

2)    Welche Kriterien sprachen für die Unterstützung von 10 Millionen Dollar vom African Agriculture and Trade Investment Fund für das Unternehmen „Agrivision Africa“?

2a) In wie weit war die österreichische Entwicklungsbank in der Entscheidung, „Agrivision Africa“ finanziell zu unterstützen, involviert?

3)    Welche internen Guidelines gibt es in der österreichischen Entwicklungsbank zum Thema „Landraub“?

4)    Hat sich die österreichische Entwicklungsbank aus dem oben beschriebenen Projekt in Sambia zurückgezogen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?

5)    Hat sich die österreichische Entwicklungsbank aus dem African Agriculture and Trade Investment Fund zurückgezogen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?


6)    Bitte listen Sie die Neugeschäfte aus dem Jahr 2015 auf:

6a) Zwei Finanzierungen zur Unterstützung im Landwirtschaftsbereich in Afrika, mit genauer Beschreibung der Projektwerber.innen, des genauen Geschäftsbereiches sowie der ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen seitens der OeEB bereitgestellten Finanzierung.

6b) Investitionen in 4 Finanzintermediäre, die den Aufbau von MKMU und Infrastruktur in Kambodscha, in Nord- und Subsahara, mit genauer Beschreibung der Projektwerber.innen, des genauen Geschäftsbereiches sowie der ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen seitens der OeEB bereitgestellten Finanzierung.

6c) 7 Kreditlinien in den angegebenen LDCs, mit genauer Beschreibung der Projektwerber.innen, des genauen Geschäftsbereiches sowie der ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen seitens der OeEB bereitgestellten Finanzierung.