11481/J XXV. GP

Eingelangt am 26.01.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Angela Lueger und weiterer Angeordneter

an den Bundesminister für Justiz, Dr. Wolfgang Brandstetter betreffend Neufestsetzung des Regelbedarfs für Kinder

Für Kinder zu sorgen kostet Geld. Eltern müssen für Nahrung, Kleidung, Betreuung, Wohnraum, Schulanschaffungen und zur Bestreitung der weiteren Bedürfnisse wie Freizeitgestaltung und Urlaub aufkommen. Am meisten von finanziellen Belastungen betroffen sind Alleinerziehende.

Wie hoch diese Kosten für Kinder genau sind, ist allerdings nicht offiziell erfasst. Der Regelbedarf, also jener Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe hat, wird zwar jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, aber die Berechnungen der jeweiligen Sätze gehen auf Werte einer 1964 veröffentlichten Statistik über die Haushaltsausgaben für Kinder zurück. Unsere Anfragen an BM f FamJug und BM Justiz, was dieser Regelbedarf genau enthält (entsprechend dem "Warenkorb" der Statistik Austria), konnten bisher nicht beantwortet werden

Darüber, wie sich die tatsächlichen Kosten für ein Kind seither verändert haben, liegen keine neuen Daten vor. Einen aktuellen "Warenkorb" zu Ausgaben für Kinder gibt es also nicht, und somit sind auch keine Aussagen darüber möglich, ob der Regalbedarfssatz noch auf die heutigen Verhältnisse zutrifft. Laut Statistik Austria {Presse-Bericht vom 02.08. 2016) werden derzeit mit dem Finanz- und dem Familienministerium Gespräche darüber geführt, wie sich die finanzielle Lage von Familien in Zukunft besser erfassen lässt. Diese Zahlen wären notwendige Basis, um auf diesem Gebiet Weiterarbeiten zu können - eine Aktualisierung der Kinderkosten ist also dringend notwendig.

Die Kosten für Kinder setzen sich heute anders zusammen als in den 1970er Jahren. Kinder brauchen heute andere Dinge als früher (allein in der Kommunikation hat sich viel geändert - fast jedes Kind hat heute Handy oder Laptop).


Das Ziel, eine aktuelle Kinderkostenanalyse zu erstellen, ist auch im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013 - 2018 (s. 47) formuliert. Zur Umsetzung fanden bereits laut Beantwortung einer Anfrage mehrere Besprechungen auf Verwaltungsebene statt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

Gibt es schon erste Ergebnisse dieser Besprechungen?

Wer hat die Sätze des Regelbedarfs, die heute noch den Berechnungen zugrunde liegen, damals festgelegt?

Was genau beinhaltete dieser "Warenkorb" aus dem Jahr 1964?

Gibt es einen aktuellen "Warenkorb"?

Wenn ja, was beinhaltet dieser?

Wenn nein, warum nicht?