11483/J XXV. GP

Eingelangt am 26.01.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Neuerliche Ermittlungsverfahren gegen Kitzbühels Bürgermeister

 

Am Freitag, den 14. Oktober 2016 berichtete die Tiroler Tageszeitung in ihrer Printausgabe, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Kitzbüheler Bürgermeister Klaus Winkler Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Schwarzbau einer Kitzbüheler Promi-Wirtin aufgenommen hat.

 

"Kitzbüheler Stadtchef Winkler wegen Promi-Bau im Visier

Das Partyzelt der Kitzbüheler Promi-Wirtin Rosi Schipflinger soll jahrelang ohne Genehmigung gestanden sein. Die Justiz ermittelt nun gegen BM Winkler. Pikant: Er war mindestens bis Mitte 2015 Schipflingers Steuerberater.

Kitzbühel – Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen den Kitzbüheler Bürgermeister Klaus Winkler (ÖVP). „Ermittelt wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs auf Basis einer anonymen Anzeige“, bestätigt deren Sprecher Hansjörg Mayr auf TT-Anfrage. Noch bis zum vergangenen Mittwoch stand auf der Sonnbergstuben das holzummantelte Partyzelt (l.). Der Kitzbüheler Stadtchef soll seit Jahren gegen einen mutmaßlichen Schwarzbau bei der Promi-Wirtin Rosi Schipflinger nicht vorgegangen sein, so der Kernvorwurf in der Sachverhaltsdarstellung, die der TT anonym zugespielt wurde.

Konkret geht es um das bis zu 200 Personen fassende Veranstaltungszelt am Areal von Schipflingers „Sonnbergstuben“. In dem „Partyzelt“ – eigentlich ein fixer Holzbau – steigen alljährlich zahlreiche Feste mit hohem Promi-Faktor: von der Almrauschparty bis zu diversen Feiern im Rahmen des Hahnenkammrennens (z. B. A1).

2008 hatte die Stadt Kitzbühel der Wirtin per Bescheid gestattet, das Zelt für die Dauer von fünf Jahren als „bauliche Anlage vorübergehenden Bestandes“ aufzustellen. 2013 ist diese Befristung abgelaufen und die Bewilligung wurde auch nicht verlängert, wie aus der Sachverhaltsdarstellung hervorgeht. Demzufolge hätte das Partyzelt bereits 2013 abgebaut werden müssen, was aber nicht geschah. Der Kitzbüheler Bürgermeister sei seit 2013 nie eingeschritten, um das Zelt/den Holzbau abbauen zu lassen, wozu er laut Tiroler Bauordnung verpflichtet gewesen wäre, lautet der Vorwurf. Vielmehr stand das Zelt noch bis gestern, seit 2014 sogar als fixer Holzbau.

Dass Winkler vom mutmaßlichen Schwarzbau nicht in Kenntnis gewesen sein soll, wird bezweifelt: Schließlich war er mindestens bis Mitte 2015 Schipflingers Steuerberater, wie Unterlagen belegen. Konkret war bzw. ist die Aloisia Schipflinger KG Klientin der Steuerberatungskanzlei des Bürgermeisters. Zudem sei er selbst des Öfteren in der Sonnbergstuben zu Gast, auch für die Speisekarte der Sonnbergstuben hat er ein Vorwort verfasst.

Seit 2013 – als das Promizelt weiterhin dauerhaft stand, obwohl es offenbar gar nicht mehr ganzjährig stehen durfte – hat die Stadt der Promi-Wirtin per Bescheid immer wieder gestattet, das Partyzelt für gewisse Promi-Feiern aufzubauen. Und zwar stets mit der Auflage, das Zelt unmittelbar nach der Veranstaltung wieder abzubauen. Nur: Abgebaut wurde es nie. Mindestens vier solcher Fälle werden angeführt, zuletzt im Sommer 2016.

Ein Auf- und Abbauen des Partyzeltes wäre seit 2014 auch recht mühsam gewesen. Denn damals wurde das Zelt außen mit Holz ummantelt sowie mit einem fixen Holzdach versehen. Dadurch, so der Vorwurf, sei ein fixer Anbau entstanden, der so auch nie genehmigt worden sein soll. Zudem wird bezweifelt, dass der Bau den Brandschutzvorschriften entsprochen habe. Auch hier soll BM Winkler als oberste Bauinstanz darüber hinweggesehen haben.

Von der TT mit den Vorwürfen konfrontiert, teilte Winkler mit, ihm sei nicht bekannt, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in dieser Causa ermittle. Sollte dies dennoch so sein, so Winkler, gebe er zu einem anhängigen Verfahren keine inhaltliche Stellungnahme ab. „Offensichtlich liegt zum wiederholten Male eine anonyme Anzeige vor, das scheint in Kitzbühel in einem bestimmten Kreis Schule zu machen. Entschieden zurückgewiesen wird der Vorwurf eines Schwarzbaus. Seitens der Behörde wurden die erforderlichen Verfahren korrekt abgewickelt“, lässt der Stadtchef über Amtsdirektor Michael Widmoser ausrichten.

Von der TT vergangenen Mittwoch auf ihr Partyzelt angesprochen, kündigte Rosi Schipflinger an, den Holzanbau abreißen zu lassen. Es sei zwar „ohnehin geplant gewesen, das Zelt nach der Saison abzureißen“, meinte die Promi-Wirtin, nun werde dies halt rascher umgesetzt. Vor einiger Zeit habe sie diesbezüglich „einen Brief von der Gemeinde bekommen“, ergänzt sie. „Wir haben den Abriss bereits beauftragt: Das Zelt wird abgerissen und damit ist das alles kein Problem mehr. Wir bauen es auch nicht mehr auf“, so die Wirtin. Kurz darauf ging alles ganz schnell: Vorgestern wurde mit dem Abbau begonnen."

 

Gegen den Kitzbüheler Bürgermeister Winkler wurde bereits mehrfach in ähnlich gelagerten Sachverhalten ermittelt.

 

Beigefügte Bescheide (siehe folgende Seiten):


 

 

„Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die beigefügten Bescheide stehen aus Gründen der
Vertraulichkeit/Datenschutzgründen elektronisch nicht zur Verfügung.“

 

 

 

Die abgebildeten Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel belegen einerseits, dass der Sachverhalt von der Tiroler Tageszeitung korrekt dargestellt wurde, und machen andererseits klar ersichtlich, dass die Aussage, es seien „seitens der Behörde die erforderlichen Verfahren korrekt abgewickelt“ falsch ist.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wann wurde die Anzeige wegen Amtsmissbrauch betreffend den oben geschilderten Sachverhalt eingebracht?

2.    Wurde zu diesem Sachverhalt bereits ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet?

3.    In welchem Stadium befindet sich das Ermittlungsverfahren?

4.    Wurden im Ermittlungsverfahren Zeugen einvernommen?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Liegen der Staatsanwaltschaft beiliegende Bescheide vor?

a.    Wenn nein, warum wurden diese nicht eingeholt?

6.    Wurde das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und wie wurde das Ermittlungsverfahren abgeschlossen?

7.    Wurde das Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte eingestellt?

8.    Wurde das Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte abgebrochen?

9.    Wurde im Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte ein Strafantrag oder eine Anklageschrift bei Gericht eingebracht?

a.    Falls ja, ist in diesem Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte bereits ein Urteil ergangen?

10. Inwiefern berücksichtigt die Staatsanwaltschaft, dass gegen denselben Bürgermeister bereits mehrfach ähnlich gelagerte Verdachtsfälle vorgelegt wurden?