11484/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Offensive für das Weltkulturerbe

BEGRÜNDUNG

 

Jeder Vertragsstaat wird für den Schutz und Erhalt seines Kulturerbes „alles in seinen Kräften Stehende tun, unter vollem Einsatz seiner eigenen Hilfsmittel“, heißt es in Artikel 4 des von Österreich 1993 ratifizierten Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.

2016 bedroht ein Hochhaus mit Luxuswohnungen Wiens Weltkulturerbe Status. Das Bundesministerium für Kunst und Kultur müsste alles in seiner Macht Stehende tun, um in Gesprächen mit der Stadt Wien auf die Bedeutung des Weltkulturerbe Status hinzuweisen und die Gefahr abzuwenden, dass Wien diesen Status verliert.

Ein am 30. Dezember 2016 auf kulturpool.at erschienener Artikel[1] bewirbt das betreffende Luxusimmobilienprojekt in lobenden Tönen und schießt scharf gegen die Welterbe Konvention. Medieninhaber der Homepage ist die Sektion II – Kunst und Kultur – des Bundeskanzleramts.

Die UNESCO als jene Institution, die sich für die Einhaltung der von der Stadt Wien selbst auferlegten Kriterien zum Erhalt der Welterbestätte einzusetzen hat, erhält von der Kulturpool Redaktion den Titel „städtebauliches und architektonisches Scharia-Gericht“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Warum machen Sie auf Ihrer Homepage, gegen die vertragliche Verpflichtung der Republik mit der UNESCO, Werbung für ein spekulatives Luxusimmobilienprojekt?

2)    Unterstützen Sie mit dem genannten Artikel Ihre Aufgabe als Kulturminister, alles in Ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um Wiens Weltkulturerbe zu schützen?



[1] http://www.kulturpool.at/display/blog/2016/12/30/Abgott+Canaletto [zuletzt gesehen am 18. Jänner 2017]