11485/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die den Bundesminister für Justiz

betreffend das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016

BEGRÜNDUNG

 

Nachdem es bei der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 zu Unregelmäßigkeiten und Gesetzesübertretungen gekommen sein soll, hat das Bundesministerium für Inneres Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erstattet. Laut Medienberichten seien davon vorerst die vier Kärntner Bezirke Villach Stadt, Villach Land, Hermagor und Wolfsberg sowie der steirische Bezirk Südoststeiermark betroffen gewesen. Später sei die Anzeige auf alle Bezirke, die in der Wahlanfechtungsklage der FPÖ genannt wurden, ausgedehnt worden.

Gesetzesübertretungen im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenstichwahl wurden in weiterer Folge auch vom Verfassungsgerichtshof festgestellt, was zur Wiederholung der Stichwahl geführt hat und der Republik Österreich laut Medienberichten einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe verursacht haben soll.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann wurde das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 eröffnet?

2)    Sind neben der WKStA noch weitere Staatsanwaltschaften mit den Ermittlungen in diesem Zusammenhang befasst?


3)    Wegen des Verdachts der Begehung welcher strafrechtlichen Tatbestände wurden diese Ermittlungen eröffnet?

4)    Die Mitglieder welcher Bezirkswahlbehörden waren/sind von den Ermittlungen in diesem Zusammenhang betroffen?

5)    Wie viele Verdächtigte/Beschuldigte wurden bislang in den einzelnen betroffenen Bezirken ausgeforscht?

6)    Wie viele Beschuldigte wurden bislang von den Strafverfolgungsbehörden einvernommen?

7)    Welche sonstigen Ermittlungsmaßnahmen wurden zur Klärung des Tatvorwurfes in dieser Sache bisher gesetzt?

8)    Gegen wie viele Beschuldigte wurde das Ermittlungsverfahren bisher erledigt (Aufgliederung nach Erledigungsarten)?

9)    Gegen wie viele Beschuldigte wird derzeit noch aufgrund welcher strafrechtlichen Tatbestände ermittelt?

10) Gab es in Zusammenhang mit diesem Verfahren einen Berichtsauftrag durch das Bundesministerium für Justiz?

11) Wenn ja, wie oft wurde in diesem Verfahren bisher an das Bundesministerium für Justiz berichtet?

12) In welcher Form wurde in diesem Verfahren bisher an das Bundesministerium für Justiz berichtet?