11487/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Einrichtung einer Stelle für Zensur und Gesinnungsüberwachung“

 

Im von Bundekanzler Kern unlängst vorgelegten so genannten „Plan A“ ist zur Thematik „Hasspostings und Falschmeldungen in sozialen Medien“ u.a. folgendes zu lesen:

Hierzu sind von Seiten des Bundesministeriums für Justiz Maßnahmen geplant, um die Strafverfolgung effizienter abzuwickeln. Dies ist ein erster entscheidender Beitrag zur Problemlösung. Allerdings sind viele Falschmeldungen und problematische Postings weder polizeilich noch juristisch zu fassen. Um den entglittenen Diskurs wieder einzufangen, benötigt es eine Reihe von Maßnahmen – nicht nur auf juristischer, sondern auch auf der emotionalen Ebene. Die Antwort auf das Phänomen kann eben nicht nur in Strafen und der Entfernung von Postings liegen, sondern muss auch Gegenrede und positive Narrative verstärken.“ (S.112)

Weiters heißt es:

Durch die Schaffung der ehrenamtlichen Funktion von „Digitalen Zivilcourage-Messengers“ wird in Vereinen, Unternehmen und Schulen für digitale Zivilcourage geworben und Wissen, wie man sich im Netz verhalten soll und dort eine faktenbasierte Diskussion geführt werden kann, vermittelt.

Die renommierte Journalistin Gudula Walterskirchen meint dazu u.a. in der Presse vom 22.01.2017:

Er [Kern] will in die Meinungsfreiheit eingreifen und Bürger auffordern, andere zu vernadern und deren freie Meinungsäußerung zu unterdrücken. Wie gesagt, gegen Hass im Sinn von Gewalt und persönlicher Diffamierung gibt es bereits ein Gesetz. Aber eine Privatperson darf auch Unsinn sagen oder schreiben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Sind Maßnahmen von Ihnen bzw. von Ihrem Ressorts bereits ergriffen worden bzw. geplant, um die von BK Kern im vorliegenden „Plan A“ angesprochene Strafverfolgung „effizienter abzuwickeln“?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies konkret und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Maßnahmen erfolgen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

2.    Welche von BK Kern als „entglittenen Diskurs“ apostrophierten Bereiche können derzeit juristisch nicht abgedeckt werden?

 

3.    Sehen Sie von Seiten Ihres Ressorts diesbezüglich Handlungsbedarf, um diese Bereiche rechtlich abzudecken?

a.    Wenn ja, wie soll dies konkret erfolgen und gibt es dazu bereits von Ihnen bzw. von Seiten Ihres Ressorts Überlegungen zur Umsetzung?

 

4.    Besteht aus Ihrer Sicht eine Notwendigkeit, für die von BK Kern benannten „Digitalen Zivilcourage-Messengers“ eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen?

a.    Wenn ja, wie wird diese Grundlage aussehen?

b.    Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage dürfen diese „Digitalen Zivilcourage-Messengers“ dann in Vereinen, Unternehmen und Schulen ihrer geplanten Tätigkeit nachgehen?