11488/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Finanzierung der Arbeiterkammer 2016

 

Die Mitgliedsbeiträge zur Arbeiterkammer sind in ihrer Entwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führt zu einem Einnahmeaufkommen für die Arbeiterkammer, das nicht an dem tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Arbeiterkammer orientiert ist, sondern mit der Lohnentwicklung mitwächst. Daher ist zu vermuten, dass die Arbeiterkammer über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Arbeitnehmer_innen tatsächlich notwendig wären. Diese Vermutung wurde auch durch bisherige Anfrage über die Finanzen der Arbeiterkammer aufgezeigt (7967/J XXV.GP).

Entsprechend ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Arbeiterkammer verfügt und wie sich diese im vergangenen Jahr entwickelt haben.

Die Zwangsbeiträge zur Arbeiterkammer stellen für Arbeitnehmer_innen eine zusätzliche Belastungsquelle in einem Umfeld mit einer ohnehin hohen Abgabenquote dar, so dass ihre Höhe regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der Arbeiterkammer auf politischer Ebene geprüft werden müssen. Dass so eine kritische Betrachtung nicht von der Kammer - oder gar dem Aufsichtsorgan - wahrgenommen wird, steht außer Frage, weshalb es Aufgabe der parlamentarischen Opposition ist, die problematischen Entwicklungen aufzuzeigen.

Neben den allgemeinen Einnahmen, geben auch die Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die tatsächlichen Finanzierungsnotwendigkeiten der Arbeiterkammer. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge die Arbeiterkammer an ehemalige Funktionäre in den letzten Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der finanziellen Lage der Arbeiterkammer.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Kammern für Arbeiter und Angestellte gemäß § 61 Arbeiterkammergesetz? (im Jahr 2016 einzeln für jede Landeskammer)

2.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Bundesarbeiterkammer flossen? (im Jahr 2016)

3.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Kammern für Arbeiter und Angestellte bzw. der Bundesarbeiterkammer?

4.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (im Jahr 2016 in Absolutbeträgen, für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (im Jahr 2016 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

6.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (im Jahr 2016, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer in Vollzeitäquivalenten)

7.    Wie hoch waren die gesamten Personalausgaben? (im Jahr 2016, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

8.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (im Jahr 2016, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

9.    Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (im Jahr 2016, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

10. Wie hoch sind die Rückstellungen? (im Jahr 2016, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

11. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., im Jahr 2016, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)

12. Wie hoch waren die Rückstellungen für Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse)? (im Jahr 2016, je Landeskammer und die Bundesarbeiterkammer)?

13. Nach welchen Regeln wurden die Rückstellungen für Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) für das Jahr 2016 berechnet (bei unterschiedlichen Rechenansätzen bitte um Darstellung nach Landeskammer?

14. Für wie viele aktiv erwerbstätige Personen wurde per 31.12.2016 eine Rückstellung für Anwartschaften auf Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) gebildet?

15. Für wie viele Bezieher von Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüssen) wurde per 31.12.2016 eine Rückstellung für Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse gebildet?