11489/J XXV. GP

Eingelangt am 30.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Vor einem Jahr, am 12. Jänner 2016, wurden alle Bundesministerien per Ministerratsbeschluss damit beauftragt, die 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung kohärent umzusetzen  - einerseits über das Einfügen der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) in bereits bestehende Strategien und Programme, und andererseits über noch auszuarbeitende Aktionspläne und Maßnahmen. Zudem sollten andere staatliche Akteure und Kooperationspartner auf Bundes-, Landes-, Städte- und Gemeindeebene sowie Sozialpartner, Zivilgesellschaft und Wissenschaft miteingebunden werden.

Die Umsetzung der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die alle Ressorts betrifft. Aktives Handeln im In- und Ausland ist notwendig, denn die SDGs betreffen nun alle Länder gleichermaßen.

Bisher ist die Umsetzung der SDGs in Österreich, die in der Verantwortung der Bundesregierung liegt, nicht sichtbar. Grund dafür ist vor allem das Fehlen von einem Umsetzungsplan mit klar definierten Verantwortlichkeiten auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene, mit konkreten Maßnahmen, einem Zeitplan sowie von den nötigen budgetären Mitteln für die Implementierung der SDGs.

Die am 12. Jänner 2016 eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe, die gemeinsam von BKA und BMEIA geleitet wird, hat seither bereits mehrmals getagt, mit der Zielvorgabe, einen den international festgelegten Vorgaben entsprechenden regelmäßigen Fortschrittsbericht zu erstellen, und die Prioritäten in der Implementierung für den nächsten Berichtszeitrahmen zu koordinieren. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe  wurden bisher weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.


Laut der Website http://www.sdg.gv.at , die über die Umsetzung der Zielvorgaben der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung informieren sollte, wurde in einem ersten Schritt Ende August 2015 mit einer Bestandsaufnahme auf Bundesebene begonnen. Alle Bundesministerien sollen demnach bereits überprüft haben, zu welchen der 17 SDGs und insgesamt 169 Unterzielen nationale und/oder internationale bestehende Strategien, Programme und Maßnahmen vorliegen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind jedoch weder dem Parlament bekannt gegeben worden, noch wurden diese öffentlich zugänglich gemacht.

Im Hinblick auf das SDG Ziel 16.6, das sich auf „leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen“ bezieht, sollte die österreichische Bundesregierung jedoch besonderes Augenmerk auf eine transparente Vorgehensweise bzgl. SDG Umsetzung legen.

Die österreichische Bundesregierung unter der Federführung von Bundeskanzleramt und Außenministerium ist für die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele verantwortlich. Die bisher auf der Website http://www.sdg.gv.at bekannt gegebenen Maßnahmen sind unzulänglich und unkonkret.

Die österreichische Bundesregierung muss in Zukunft ernsthafte Schritte unternehmen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, um effektiv Fortschritte in der Umsetzung der universellen Ziele der 2030 Agenda erzielen zu können.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien im eigenen Ressort bis dato zur Umsetzung der SDGs gesetzt?

 

 

2)    Gibt es bereits Ergebnisse der Ende August 2015 begonnenen Bestandsaufnahme zu den SDGs?

2a) Wenn ja, wieso werden diese nicht veröffentlicht?

2b) Was sind aus Sicht Ihres Ressorts die Lehren aus der Bestandsaufnahme?

2c) Welche Lücken sind nach der Bestandsaufnahme aus Ihrer Sicht zu schließen?

2d) In Deutschland erfolgt die Lückenanalyse bzw. das Monitoring über externe Institutionen. Erfolgt in Österreich die Lückenanalyse nur über interne Strukturen?

Welche neuen Schritte zur Umsetzung der SDGs werden auf Basis der Bestandsaufnahme und Lückenanalyse gesetzt?

2e) Wer wird in Folge der Bestandsaufnahme und Lückenanalyse am weiteren Prozess beteiligt sein? In wie weit wird die Zivilgesellschaft  und andere relevante Stakeholder, z.B. Wissenschaft beteiligt sein?

2f) Wenn nein, wann wird die Bestandsaufnahme beendet sein, und wann und wie werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt gegeben?

 

3)    Wird es eine Umsetzungsstrategie bzw. einen Umsetzungsplan, der über das derzeitige Mainstreaming hinausgeht  - mit konkreten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Zeitplan und Budget - zur Implementierung der SDGs geben?

3a) Wenn ja, wann?

3b) Wenn nein, wieso nicht? Mit der Bitte um genaue Begründung.

 

4)    Wird es in Ihrem Ressort zusätzliche budgetäre Mittel zur Umsetzung der SDGs geben?

4a) Wenn ja, wieviel?

4b) Wenn nein, wieso nicht? Bitte um genaue Begründung.

 

5)    Auf der Website http://www.sdg.gv.at wird „Mainstreaming“ wie folgt beschrieben: Die "Agenda 2030"-Zielvorgaben/SDGs werden in die jeweils relevanten bestehenden Strategien und Programme der Bundesministerien integriert, gegebenenfalls sind entsprechende Aktionspläne und Maßnahmen auszuarbeiten.

In welchen Schritten soll das „Mainstreamen“ der SDGs bzw. das Integrieren der SDGs in bestehende Strategien und Prozessen im Bundesministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien vor sich gehen?

5a) Wie sieht hier der Zeitplan aus?

5b) Gibt es bereits Ergebnisse dazu?

5c) Wenn ja, wann und wo werden diese veröffentlicht?

5d) In wie weit werden die Interdependenz der Ziele und mögliche Zielkonflikte im Mainstreaming Prozess berücksichtigt?

 

6)    Bei den SDGs geht es nicht nur darum, einzelne Ziele zu erfüllen, sondern das große Ganze zu beachten. Politikkohärenz im Interesse von Entwicklung spielt dabei eine wichtige Rolle.

 Welche Schritte wird das Bundesministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien setzen, damit nicht nur einzelne Ziele erfüllt werden, sondern das große Ganze Beachtung findet, um Politikkohärenz zu gewährleisten?

 

7)    Um den SDGs ein größeres Gewicht in der Öffentlichkeit zu verleihen, ist die Kommunikation ihrer Bedeutung durch die höchsten politischen Ebenen zentral. Wie setzt sich der Bundesminister persönlich in der Öffentlichkeit und der Kommunikation für die Bekanntmachung der Ziele ein?

7a) Ist geplant, eine hochrangige Persönlichkeit als SDG- Sonderbeauftragten einzusetzen, um die SDGs stärker in die Öffentlichkeit zu tragen?

 

8)     Gibt es bezüglich der Umsetzung der SDGs einen Austausch mit anderen Staaten, z.B. um Best Practice Beispiele zu erhalten?

8a)Falls ja, werden das Parlament und die Zivilgesellschaft beim Austausch miteingebunden?

 

9)     2016 haben bereits 22 Länder die freiwillige Überprüfung der Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Rahmen des hochrangigen politischen Forums durchgeführt, darunter Länder wie Deutschland, Finnland und Frankreich Georgien, Norwegen, die Schweiz, Venezuela, Türkei und Uganda. 2017 haben sich 40 Länder angemeldet, darunter Afghanistan, Italien, Slowenien und Uruguay.

 

Wann wird sich Österreich für die freiwillige Überprüfung im Rahmen des hochrangigen politischen Forums anmelden?

 

10)  Wie wird die Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der SDGs durchgeführt? Ist ein regelmäßiger Bericht bzgl. der Fortschritte bei der Umsetzung der SDGs ans Parlament und an die Öffentlichkeit geplant?

 

10a) Wenn ja, wann?

10b) Wird sichergestellt, dass die Überprüfung empirisch fundiert ist? Wenn ja, auf Basis welcher Indikatoren?