11502/J XXV. GP

Eingelangt am 30.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an  den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Evaluierung der Klimafinanzierungsstrategie

BEGRÜNDUNG

 

Die internationale Klimafinanzierung ist ein wesentliches Instrument, um Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen.

Im Zuge der Vertragsstaatenkonferenz unter der Klimarahmenkonferenz in Kopenhagen 2009 wurde zu diesem Zweck beschlossen, dass die Industriestaaten ihre Klimafinanzierung für Entwicklungsländer derart aufstocken, um bis 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar an privaten und öffentlichen Mitteln zu erreichen.

Im Klimavertrag von Paris wurde dieses gemeinsame 100-Mrd.-Dollar-Ziel der Industrieländer bis 2025 bestätigt und für die Zeit nach 2025 ein neues, vergleichbares Ziel in Aussicht gestellt.

Das BMLFUW hat in Zusammenarbeit mit BMF und BMEIA eine „Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung für die Jahre 2013-2020“ erarbeitet, die im Juni 2013 im Ministerrat beschlossen wurde. Darin heißt es:

„Vor dem Hintergrund des für das Jahr 2015 geplanten globalen Klimaabkommens ist die gegenständliche Klimafinanzierungsstrategie spätestens im Frühjahr 2016 zu evaluieren und anzupassen.“ (S.11)

Eine Evaluierung der Klimafinanzierungsstrategie wurde bis heute nicht vorgelegt.

Mit der Koordinierung der internationalen Klimafinanzierung ist in der Bundesregierung das BMLFUW betraut worden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Ist eine Evaluierung der österreichischen Klimafinanzierungsstrategie bereits erfolgt?
a) Wenn ja, wo ist diese veröffentlicht?
b) Wenn nein, bis wann wird eine Evaluierung vorgelegt?

 

2)    Sind im Bundesfinanzrahmengesetz 2018-2021 in der Untergliederung 43 Mittel zur internationalen Klimafinanzierung vorgesehen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Gibt es darüber hinaus noch öffentliche Mittel für die internationale Klimafinanzierung in Budgets anderer Ressorts (bitte um detaillierte Auflistung)?

3)    Sind im Bundesfinanzrahmengesetz 2018-2021 in der Untergliederung 43 Mittel für die österreichischen Beiträge zum Green Climate Fund vorgesehen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?

b) Gibt es darüber hinaus noch öffentliche Mittel für die österreichischen Beiträge zum Green Climate Fund in Budgets anderer Ressorts (bitte um detaillierte Auflistung)?