11527/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Ausrüstung der Einsatzsoldaten im Assistenzeinsatz

 

 

Im Rahmen der sogenannten Flüchtlingskrise leistet das Bundesheer seit 2015 einen Assistenzeinsatz zur Überwachung des Grenzraumes mit Schwerpunkt der südlichen Staatsgrenze. Dabei kommen die Soldaten immer wieder in direkten Kontakt mit den vor allem aus Vorder- und Zentralasien sowie Afrika stammenden Einreisewilligen, wobei der Verlauf desselben nicht selten auch von Konflikten geprägt ist, welche für Leib und Leben der Dienst versehenden Beamten bedrohlich sein können. Beispielsweise berichtete „Vorarlberg Online“ am 4. November 2015 von einem Zwischenfall in Spielfeld, bei dem ein Soldat des Jägerbataillons 23 von einem sogenannten Flüchtling attackiert wurde und mit Schnittwunden ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.  Das ersichtliche, hohe Gefährdungspotenzial unserer Soldaten kann nur mit entsprechender Schutzausrüstung reduziert werden, mit welcher die Dienst versehenden Kräfte des Bundesheeres jedoch nicht versorgt werden. So veröffentlichte ccm-tv.at beispielsweise am 5. März 2016  einen Bericht, in welchem die betreffende Gesamtsituation wie folgt geschildert wird: „Unter den Bundesheer-Soldaten herrschte Unmut über die Ausrüstung, mit der sie zum Grenzeinsatz geschickt werden. Im Gegensatz zu ihren Kollegen von der Polizei dürfen sie weder einen Pfefferspray noch einen Stock zur Selbstverteidigung tragen. Ein Kommandant, dessen Soldaten im Einsatz sind, berichtet von einem „absolut mangelhaften Eigenschutz“ und warnt vor Verletzungen der Soldaten. Hauptmann Phillip Michel, Kommandant der 3. Panzergrenadierkompanie in Großmittel, hat in der aktuellen Ausgabe der Truppenzeitung „Grenadierexpress“ ausführlich über den Einsatz im Burgenland berichte. In seinem Artikel beklagt er, dass bei immer wieder aufkommenden Handgreiflichkeiten unter den Flüchtlingen seitens der Soldaten mit „bloßen Händen und Körpergewalt“ eingeschritten werden musste. Die Ausgabe von Abwehrspray bzw. das Tragen von Stöcken sei „von der Seiten der Führung“ mit der Begründung, dass „von diesen Personen keine Gefahr ausgehe“ und „ähnlichen nicht nachvollziehbaren Ferndiagnosen“ untersagt worden“. Dieses hohe Risiko für an der Grenze eingesetzte Soldaten wird durch weitere Übergriffe auf uniformierte Kräfte unterstrichen, wie etwa der Messerattacke einer mutmaßlichen IS-Sympathisantin auf einen Polizisten in Hannover (Der Spiegel, 15.04.2016) oder auch der Ermordung eines kanadischen Soldaten auf offener Straße (Der Spiegel, 21.10.2014). Angesichts dessen ist ein Gebot der Stunde, alle im Assistenzeinsatz des Bundesheeres befindlichen Soldaten an der Grenze mit stichschutzfesten Handschuhen sowie Stichschutzwesten im Sinne des persönlichen Eigenschutzes auszurüsten. Genauso muss die org-planmäßige Ausrüstung aller Soldaten des Österreichischen Bundesheeres mit derartigen Schutzelementen erfolgen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wird seitens Ihres Ressorts eine Verbesserung der Schutzausrüstung der im Assistenzeinsatz stehenden Soldaten geplant?

 

2.    Wenn ja, in welcher Form konkret und beinhaltet diese auch Stichschutzwesten bzw. stichschutzfeste Handschuhe, falls nein warum nicht?

 

3.    Wie schätzen Sie das von Einreisewilligen ausgehende Gefährdungspotenzial für die Soldaten des AssE im Detail ein?

 

4.    Wie viele Übergriffe auf im Assistenzeinsatz stehende Soldaten gab es seit 1. Jänner 2015?

 

5.    Wie viele Übergriffe auf uniformierte Soldaten passierten seit 1. Jänner 2015?

 

6.    In welchen Verwaltungsbezirken fanden diese jeweils statt?