11531/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kindergartenträgervereine und Förderung-Standort Wien

 

In der Anfragebeantwortung 9737/AB vom 11.11.2016 zu 10230/J (XXV.GP) haben Sie die Förderbereiche „Eingliederungsbeihilfe (EB)“ und für die Qualifizierung von förderbaren Personen im Rahmen der Bundesrichtlinie „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB)“ für den Kindergartenträgerverein „Alt-Wien – MUKU – Arge für multikulturelle Kindergartenpädagogik“ beantwortet.

Nun ist es von Interesse, welche anderen Kindergartenträgervereinen die Förderbereiche „Eingliederungsbeihilfe (EB)“ und für die Qualifizierung von förderbaren Personen im Rahmen der Bundesrichtlinie „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB)“ in der Bundeshauptstadt Wien 2007-2016 in Anspruch genommen haben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage

 

  1. Welche Förderungen erhielten andere Kindergartenträgervereine mit dem Standorten 1010, 1020, 1030, 1040, 1050, 1060, 1070, 1080, 1090, 1100, 1110, 1120, 1130, 1140, 1150, 1160, 1170, 1180, 1190, 1200, 1210, 1220, 1230 in den Jahren 2007 bis 2016 durch das BMASK, jeweils aufgeschlüsselt nach Bezirken, Jahren und Projekten?
  2. Wurden diese jeweils korrekt abgerechnet?
  3. Wurden diese Abrechnungen durch das BMASK geprüft?
  4. Kam es auf der Grundlage der Abrechnungen und Prüfungen zu Rückforderungen an den Verein?
  5. Wenn ja, in welcher Höhe?
  6. Welche Förderungen erhielten andere Kindergartenträgervereine mit dem Standorten 1010, 1020, 1030, 1040, 1050, 1060, 1070, 1080, 1090, 1100, 1110, 1120, 1130, 1140, 1150, 1160, 1170, 1180, 1190, 1200, 1210, 1220, 1230 in den Jahren 2007 bis 2016 durch das AMS, jeweils aufgeschlüsselt nach Bezirken, Jahren und Projekten?
  7. Wurden diese jeweils korrekt abgerechnet?
  8. Wurden diese Abrechnungen durch das BMASK geprüft?
  9. Kam es auf der Grundlage der Abrechnungen und Prüfungen zu Rückforderungen an den Verein?
  10. Wenn ja, in welcher Höhe?