11538/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Sachwalterschafts-, Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren

 

„Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, braucht er eine gesetzliche Vertretung.

 

Zunächst wird geklärt, ob es eine Alternative zur Sachwalterschaft gibt. Gibt es keine, kann ein Sachwalter bestellt werden. Er übernimmt die gesetzliche Vertretung des Betroffenen in denjenigen Bereichen, in denen der Betroffene sich selbst nicht vertreten kann. In allen anderen Bereichen kann der Betroffene sein Leben weiterhin weitgehend frei von Einschränkungen gestalten.“ (https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c9484852308c2a601240a4a49bb07d1.de.0/sw-brosch%C3%BCre.pdf)

 

Dieser Bereich der gerichtlichen Fürsorge, der zum 1.1.2016 50.267 Besachwaltete umfasste, soll mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz neu geregelt werden.

 

Ein weiterer Punkt des anfragegegenständlichen Themenkomplexes betrifft die Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Seit 1. Juli 2010 besteht in hochstrittigen und für die betroffenen Kinder besonders belastenden Verfahren die Möglichkeit des Gerichts einen Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) kümmern. Er soll ihnen insbesondere als Ansprechperson zur Seite stehen und mit ihrem Einverständnis ihre Meinung dem Gericht gegenüber äußern.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen waren zum 1.1.2017 besachwaltet?

2.    Wie teilen sich die in Frage 1 genannten Personen auf die einzelnen beschlussfassenden Gerichte auf?

3.    Wie viele Sachwalterschaftsverfahren endeten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 mit einem Sachwalterbestellungsbeschluss (§ 123 AußStrG)?

4.    Wie viele Sachwalterschaftsverfahren endeten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 mit einem Einstellungsbeschluss (§ 122 AußStrG)?

5.    Wie viele Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren waren zum 1.1.2017 – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bezirksgerichten – anhängig?

6.    Wie lange dauert im Durchschnitt ein Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren?

7.    Wie viele Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren waren zum 1.1.2017 länger als ein Jahr – aufgeschlüsselt nach Dauer und Gericht – anhängig? (Ersucht wird um die Erstellung einer Tabelle, wie in der Beantwortung der Budgetanfrage 523-527/JBA vom 18.11.2015, jedoch unter zusätzlicher Anführung der verfahrensführenden Gerichte)

8.    Wie viele Kinderbeistände wurden seit Einführung dieser Institution – aufgeschlüsselt nach Jahren – bestellt?