11540/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Familienbeihilfe 2016 für im Ausland wohnhafte Kinder

 

 

Die Familienbeihilfe ist eine Leistung aus dem Familienlastenausgleichsfonds, die nicht nur österreichischen Staatsbürgern gewährt wird, sondern auch ausländischen Kindern, deren Elternteile in Österreich leben. Aufgrund der EU-Richtlinie 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit haben nicht nur in Österreich wohnende Kinder ausländischer Eltern (mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) einen Anspruch auf Familienbeihilfe, sondern auch im Ausland wohnhafte Kinder.

Im Jahr 2015 bezogen 122.000 im Ausland wohnhafte Kinder Beihilfszahlungen in der Höhe von 249 Millionen Euro, davon 73 Millionen Euro voll und 176 Millionen Differenz auf österreichisches Niveau. Häufigstes Wohnsitzland war Ungarn vor der Slowakei und Polen.

In einem Brief an die EU-Kommission stellten drei ÖVP-Minister die Forderung, die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land anzupassen. Allerdings vergeblich. Die EU-Kommission lehnt jegliche Indexierung ab, „das System der Anpassung sei zu kompliziert, und die ökonomischen Vorteile seien nicht nachweisbar.“

Dies wird seitens der FPÖ heftigst bestritten. „Es entbehrt jeglicher Logik, wonach eine Anpassung an das Lohn- und Einkommensniveau zu kompliziert wäre. Und dass die Familienbeihilfe in ehemaligen Ostblock-Ländern einfach mehr Wert ist, kann auch nicht in Abrede gestellt werden“, so beispielsweise der oberösterreichische FPÖ-Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner.

Die FPÖ fordert daher weiterhin eine Anpassung der Familienbeihilfe für nicht in Österreich lebende Kinder nach dem Herkunftslandprinzip und wird versuchen, auch europaweit Partner zu finden, die eine Neuregelung anstreben. Dies ist insbesondere deshalb notwendig, weil zu erwarten ist, dass die Familienbeihilfszahlungen an auswärtige Kinder weiterhin ansteigen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Personen bezogen im Jahr 2016 österreichische Familienbeihilfe?

2.     Wie hoch waren die gesamten Familienbeihilfe-Zahlungen im Jahr 2016?

3.     Wie viele ausländische Kinder bezogen im Jahr 2016 österreichische Familienbeihilfe? (Gesamtanzahl und Aufsplitterung nach der Staatsangehörigkeit)

4.     Wie hoch waren die Familienbeihilfe-Zahlungen an ausländische Kinder im Jahr 2016? (Gesamthöhe und Aufsplitterung nach der Staatsangehörigkeit)

5.     Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen 2016 österreichische Familienbeihilfe (Gesamtzahl)?

6.     In welcher Höhe wurde österreichische Familienbeihilfe 2016 an im Ausland lebende Kinder überwiesen (Gesamthöhe)?

7.     Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen 2016 österreichische Familienbeihilfe (Aufsplitterung nach den Wohnsitzländern der Kinder)?

8.     In welcher Höhe wurde österreichische Familienbeihilfe 2016 an im Ausland lebende Kinder überwiesen (Aufsplitterung nach den Wohnsitzländern der Kinder)?

9.     Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen 2016 die volle Familienbeihilfe, wie viele eine Differenzzahlung auf das österreichische Niveau?

10.  Wie lauten die entsprechenden Gesamtwerte bezüglich voller Familienbeihilfe und Differenzzahlungen?