11543/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm  

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend UBER und Lohn- und Sozialdumping

Einen Medienbericht in der Tageszeitung Kurier vom 10.01.2016 mit folgendem Inhalt:

„Uber ist in Wien auf dem Vormarsch. Rund 700 Uber-Fahrer soll es laut Wirtschaftskammer in der Stadt bereits geben. Auch der Wiener Taxifahrer Kasimir Z. (Name geändert), 58, hat es als Uber-Fahrer probiert. Dem KURIER hat er von seinen Erlebnissen berichtet. Sein Fazit: "Du bist mit Uber zwar dauernd unterwegs, aber du verdienst so gut wie nichts."

Eine Frau aus Heiligenstadt hat er etwa für 3,50 Euro in die Döblinger Privatklinik gefahren. "Dieser Preis hat nicht einmal die Fahrtkosten gedeckt." Denn Uber muss sich nicht an die Taxi-Tarifregelung halten und kann zu manchen Zeiten äußerst billige Fahrten anbieten. Ein Viertel des Bruttoumsatzes wird vom US-Unternehmen abgezogen. Von 10 Euro, die der Kunde bezahlt, bleiben dem Unternehmer schlussendlich 6,59 Euro. "Wie soll man damit über die Runden kommen", fragt Z.

Die Antwort auf dieses Dilemma bekam der Wiener in Form einer Motivationsnachricht: "Wenn du mehr fährst, kannst du mehr verdienen", stand darin. Das Unternehmen schickt regelmäßig solche Texte. "Das sieht zwar wie Motivation aus, erzeugt aber eigentlich nur Druck", sagt Z. Zu Silvester hieß es: "Bist du bereit, für die beste Nacht des Jahres?" Dabei machte Z. als Uber-Fahrer in der letzten Nacht des Jahres weniger Gewinn als seine Kollegen im Taxi.


Konto gesperrt

Ein anderes Mal erhielt Kasimir Z. die Nachricht: "Deine Stornierungsrate ist weit über dem Durchschnitt. Dadurch machst du weniger Umsatz und verursachst lange Anfahrten für alle App-Nutzer."

Seine vielen Stornierungen sorgten dann sogar für eine zwischenzeitliche Sperre. Zumindest wurde ihm dieser Grund genannt, als er sich eines Tages nicht mehr einloggen konnte. "Das ist absurd", sagt Z. "Ich bin seit zehn Jahren Taxifahrer. Ich weiß, wann es sich ausgeht und auszahlt, einen Auftrag anzunehmen, und wann nicht. Und ich wurde noch nie von einem Taxifunk gesperrt, weil ich Aufträge weitergegeben habe."

Bei der jüngsten Abrechnung seien ihm zudem zwei Fahrten nicht bezahlt worden. Als Grund nannte Uber "ein schlimmes Fahrerlebnis". Für Kasimir Z. ist das nicht nachvollziehbar. "Das waren zwei Stewardessen und eine Mutter mit Kind. Beide Fahrten sind vollkommen normal abgelaufen."

Von Uber heißt es dazu, dass man einzelne Fälle nicht kommentieren könne. "Generell sind Taxi- und Mietwagenunternehmer genauso wie die App-Nutzer unsere Kunden", ergänzt ein Sprecher. "Nur wenn beide Seiten zufrieden sind, funktioniert ein technologischer Marktplatz wie Uber."

Keine Gefahr?

Obwohl derzeit sowohl Angebot als auch Nachfrage bei Uber steigen, sieht Kasimir Z. Uber nicht als große Gefahr fürs Taxigewerbe. Denn die Passagiere, die er als Uber-Fahrer chauffiert habe, seien nicht die "üblichen Taxigäste", sondern junge Menschen, "die es hip finden, das Auto mit einer App zu buchen, die aber sonst den Nachtbus oder Car2Go wählen würden." Er ist überzeugt: "Das Ganze ist eine Blase, die bald platzen wird." Dennoch sei die Politik gefordert, einheitliche Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen zu schaffen. Zudem sollten Taxi-Apps – wie MyTaxi, TaxiEU oder Taxi40100 besser kommuniziert werden.

Taxis vs Mietwagen

Taxisunterliegen einer Preisbindung, Fahrer brauchen einen Taxischein,  Autos müssen mit einer Alarmanlage ausgestattet sein.


Mietwagen haben eine freie Preisvereinbarung, Lenker brauchen nur einen Führerschein. Nach ihrem Einsatz müssen Mietwagenfahrer zum Ausgangsort zurückkehren.

Vergangenes Jahr ist die Zahl der Taxis von 5000 auf 4400 zurückgegangen. „Das ist  auch auf die Einführung der Registrierkasse zurückzuführen. https://kurier.at/chronik/wien/viel-motivation-wenig-lohn-ein-wiener-uber-fahrer-packt-aus/240.320.903

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

Anfrage

1.    Besteht bei UBER und seinen Geschäftspraktiken der Verdacht des Lohn- und Sozialdumpings aus Sicht des BMASK?

2.    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche Behördenverfahren sind auf der Grundlage des vom BMASK zu vollziehenden Arbeits- und Sozialrechts (Arbeitsinspektorat, Sozialversicherungsträger, Konsumentenschutz usw) gegen UBER bzw. Vertragspartner von UBER anhängig?