11545/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den  Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 

betreffend Autovermieter Goldcar

ORF On berichtete am 16.01.2017:

Verbraucherschützer warnen vor Autovermieter Goldcar

Europäische Verbraucherschützer warnen Konsumenten, im Urlaub ein Auto beim Mietwagendiskonter Goldcar auszuborgen. Urlaubern würden ohne ausreichende Information teure Zusatzleistungen aufgedrängt, auch die Tankregelung sei zum Nachteil der Kunden. In Italien wurde Goldcar nun zu einer Millionenstrafe verurteilt.

Der Mietwagendiskonter Goldcar, vor allem von Spanien- und Italien-Urlaubern gerne genutzt, suggeriere seinen Kunden in unzulässiger Weise, dass ein zusätzlicher Versicherungsschutz dringend notwendig sei, da der Kunde sonst die Kosten für eventuelle Schäden am Auto vollständig selbst tragen müsse. Dies gab das Europäische Verbraucherzentrum am Montag bekannt.

Autos stehen bereit zur Abholung

APA/AFP/PAUL ELLIS

Vor allem in Spanien und Italien wird Goldcar viel gebucht

Hoher Kaufdruck beim Autoabholen

Beim Abholen des Mietwagens wird von dem Konsumenten, der das Auto bereits online bestellt haben, als Garantie für eventuelle Schäden ein erheblicher Betrag als Kaution verlangt, welcher auf der Kreditkarte des Kunden blockiert wird, so die Verbraucherschützer. Nachdem der Kunde aber seine Kreditkarte an Goldcar ausgehändigt hat, weisen die Mitarbeiter aggressiv und beharrlich darauf hin, dass der Kunde den Leihwagen sorglos nutzen und auch die Kaution reduzieren könne, wenn er zusätzliche Produkte – genannt Versicherungspolizzen – erwirbt.

Dabei wird dem Kunden weder der Leistungsumfang noch der Preis dieser Produkte klar und deutlich beschrieben, kritisieren die Verbraucherschützer. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, dass der Kunde die Kosten für eventuelle Schäden am Leihwagen ohne Kauf der Zusatzprodukte vollständig selbst tragen müsse, obwohl durch das bestehende Gebot zur Haftpflichtversicherung höchstens ein Selbstbehalt anfallen könnte.

Hohe Bearbeitungskosten bei Tankregelung

Laut der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) nutzt die Firma hier klar die schwächere Position des Konsumenten aus. Die AGCM verhängte daher gegen Goldcar Italien und Spanien eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Außerdem wurde dem Unternehmen eine weitere Strafe von 300.000 Euro wegen der Erhebung von Gebühren ohne ausreichende Aufklärung der Kunden auferlegt, heißt es in einer Aussendung des Verbraucherzentrums.

Auch die Goldcar „Flex Fuel“-Tankregelung war Teil der Klage durch die italienische Behörde. Das „Flex Fuel“-Angebot sieht vor, dass Konsumenten den Mietwagen mit vollem Tank erhalten, aber nicht vollgetankt zurückbringen müssen. Für den nicht verbrauchten Sprit werden die Konsumenten entschädigt. Allerdings wird für diese Entschädigung eine Bearbeitungsgebühr verrechnet, über die zuvor ebenfalls nicht eindeutig informiert wird.

AK rät zu Vollkaskoversicherung

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer raten bei Mietwägen trotzdem zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Bei der inkludierten Haftpflichtversicherung lohne es sich eine niedrige Haftpflichtsumme gegen eine geringe Zusatzprämie aufzustocken.

Den Automietvertrag sollte man sich unbedingt schriftlich und in einer geläufigen Sprache aushändigen lassen. Dabei sei darauf zu achten, dass alle wichtigen Regelungen, wie der Versicherungsschutz, die Tankregelung und Informationen, was im Schadensfall zu tun ist, enthalten sind.

Gründlicher Check bei Abholung und Rückgabe

Vor dem Wegfahren sollten Mieter den technischen Zustand des Fahrzeugs selbst überprüfen, wobei vor allem auf abgefahrene Reifen, defekte Lichter und Blech- oder Lackschäden zu achten ist. „Lassen Sie sich selbst kleinste Kratzer und Mängel vom Vermieter schriftlich bestätigen und dokumentieren Sie diese anhand von Fotos“, so der Tipp der AK-Konsumentenschützer - mehr dazu in Urlaub: Preisvergleich bei Mietwagen zahlt sich aus.

http://help.orf.at/stories/2820213/


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

1.    Ist Ihnen als zuständiger Konsumentenschutzminister die Causa Gold Car bekannt?

2.    Sind österreichische Staatsbürger als Urlauber bzw. Benützer von Dienstleistungen der Firma Gold Car von den konsumentenfeindlichen Geschäftspraktiken betroffen?

3.    Wenn ja, wie viele österreichische Staatsbürger waren 2016 und 2017 bisher von solchen konsumentenfeindlichen Geschäftspraktiken betroffen?

4.    Betreibt Gold Car seine Geschäfte auch in Österreich?

5.    Kam es hier 2016 und 2017 zu solchen konsumentenfeindlichen Geschäftspraktiken?

6.    Wenn ja, mit welchen Konsequenzen von Seiten des BMASK?

7.    Wurden Musterprozesse gegen Gold Car angestrengt?

8.    Wurde die Wettbewerbsbehörde beauftragt die Geschäftspraktiken von Gold Car zu untersuchen?