11556/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Arbeitnehmerveranlagung Online

 

 

Seit dem Veranlagungsjahr 2010 werden die Formulare L1, L1i, L1ab sowie L1k maschinell eingelesen, um Fehler zu vermeiden und eine noch bessere Bearbeitung zu ermöglichen. Daher stehen die entsprechenden Formulare ab sofort nicht mehr als Downloadversion zur Verfügung. Nur die barrierefreien Formulare für blinde und sehbehinderte Personen sind weiterhin downloadbar.

Das heißt, die Möglichkeit, sich ein PDF selbst auszudrucken, um es in Papierform auszufüllen, wird vonseiten des Finanzamts nicht mehr ermöglicht. Wer dennoch ein Formular ausfüllen will hat zwei Möglichkeiten: die postalische Anforderung oder der direkte Weg zum Finanzamt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Arbeitnehmerveranlagungen wurden jeweils seit 2010 über Finanzonline durchgeführt (bitte absolut bzw. relativ aufgeschlüsselt nach Finanzämtern)?

2.     Wie viele Arbeitnehmerveranlagungen wurden jeweils seit 2010 postalisch (aufgeschlüsselt nach Jahren und Finanzämtern) zugeschickt und welche zusätzlichen Kosten (Porto) sind dabei dem Finanzamt entstanden?

3.     Welchen Sinn sehen Sie als Finanzminister darin, den Menschen den vernünftigen Zugang zu einem Formular in Papierform zu erschweren (kein Download, nur noch Weg zu Finanzamt oder postalische Anforderung)?

4.     Haben Sie die massive Erschwernis zu einem Formular in Papierform zu gelangen vorab mit dem Konsumentenschutzminister abgeklärt?

5.     Wenn ja, war der Konsumentenschutzminister mit dieser Vorgangsweise einverstanden?

6.     Wenn nein, weshalb haben Sie den Zugang zu den Formularen in Papierform trotzdem erschwert?