11557/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Dolmetscherkosten 2016

 

Im Jahr 2008 betrugen die gesamten Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres, welche nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet wurden, € 15.089.590,67, wobei der Großteil auf den Bereich der Sicherheitsexekutive entfällt.

Im Jahr 2008 betrugen die Dolmetschkosten in der Erstaufnahmestelle Ost nach

Endabrechnung € 1,511.836,15. In der Betreuungsstelle Ost fielen € 140.-

Dolmetschkosten an. Im Jahr 2008 betrugen die Dolmetschkosten in der Erstaufnahmestelle West nach Endabrechnung € 707.957,60.-. In der Betreuungsstelle West fielen keine Dolmetschkosten an.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten des Bundesministeriums für Inneres im Jahr 2016?
  2. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten des Bundesministeriums für Inneres

im Bereich Asyl- und Fremdenwesen im Jahre 2016?

  1. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten in der Erstaufnahme- und Betreuungsstelle Ost im Jahre 2016?
  2. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten in der Erstaufnahme- und Betreuungsstelle West im Jahre 2016?
  3. Wie viele Dolmetscher wurden 2016 beschäftigt/beauftragt, aufgegliedert auf die jeweiligen Sprachen?