11581/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag.a Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend überbordender Bürokratie bei der Abrechnung von ESF-Projekten

BEGRÜNDUNG

 

Wer Angebote für bildungsbenachteiligte Personen entwickelt und qualitätsgesichert anbietet kann Fördermittel beim Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Erwachsenenbildungseinrichtungen in Österreich beklagen allerdings den enormen bürokratischen Aufwand bei der Abrechnung und Anerkennung der ESF-Mittel. Allein die Unterlagen über die Regelungen umfassen rund 200 Seiten, wie die „Salzburger Nachrichten“ in Ihrer Ausgabe vom 21. Jänner berichten. Der Aufwand für die Bearbeitung der Förderungsabrechnungen betrage mittlerweile 50 Prozent der Zeit, beklagen sich die Anbieter von Erwachsenenbildung und haben ein Protestschreiben unter anderem an Sozialminister Alois Stöger und Bildungsministerin Sonja Hammerschmid verfasst.

In dem Schreiben wird detailliert dargestellt und begründet, in welcher Form die für den ESF in Österreich geplanten Förderrichtlinien adaptiert werden müssen, damit ein qualitätsvolles Arbeiten möglich bleibt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In Österreich gibt es funktionierende Beschreibungen von förderfähigen Kosten je nach Bereich. Diese sollten auch für ESF-Projekte ausreichend sein. Warum werden diese funktionierenden Regeln konterkariert, indem ohne Aufforderung durch die EU neue Abrechnungslinien formuliert werden, die noch dazu im Gegensatz zu den von der EU empfohlenen Pauschalierungen stehen?

2)    Der hohe bürokratische Aufwand und die geforderte Detailtiefe der Dokumentation von ESF-Projekten lassen auf ein Misstrauen gegenüber den FördernehmerInnen schließen. Gab es Anlassfälle, in denen ESF-Mittel bewusst missbraucht bzw. falsch abgerechnet wurden, die ein solches Misstrauen begründen würden? Wenn ja, welche?

3)    Es wird eine Zeitabrechnung im 15-Minutentakt inklusive detaillierter Beschreibung der Inhalte verlangt. Ist es tatsächlich so gedacht, dass für eine zweistündige Veranstaltung acht Einträge in der Zeiterfassung nötig sind? Wenn ja, warum?

4)    Erfahrungswerte der Erwachsenenbildungseinrichtungen aus der aktuellen Abrechnungsperiode zeigen, dass der Verwaltungsaufwand bereits mindestens 50 Prozent der Projektarbeitszeit beträgt und diese Zeit nicht mehr der Zielgruppe zugutekommt. Wie kann sichergestellt werden, dass die ESF-Mittel vorwiegend der Förderung von sozial benachteiligten Menschen zu Gute kommen?

5)    Die Prüfungspraxis geht laut Anbietern von Erwachsenenbildung so weit, dass betriebsinterne Daten, Daten der KlientInnen und Versicherungsdaten der MitarbeiterInnen weitergeleitet werden müssen. Stehen diese Anforderungen im Einklang mit dem Datenschutz?

6)    Aliquotierungen, Pauschalierungen und der teilweise Verzicht auf Plausibilisierung bei marktüblichen Leistungen sind nicht vorgesehen. Dadurch erhöht sich der bürokratische Aufwand enorm. Welche der genannten Instrumente könnten den bürokratischen Aufwand senken und gleichzeitig die Nachvollziehbarkeit der Ausgaben erhalten?

7)    Für einige AnbieterInnen sind die gestellten bürokratischen Anforderungen derartig hoch, dass diese in ihrer Existenz bedroht sind und ihre Tätigkeit unter diesen Bedingungen nicht weiterführen können. Es ist wohl nicht im Sinne des Bildungsministeriums, dass das Angebot in der Erwachsenenbildung verringert wird. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Förderabwicklung so einfach und transparent zu gestalten, dass die AnbieterInnen Kurse und Beratungen kostendeckend anbieten können?