11634/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Rücküberstellungen nach Ungarn“

 

Im Verfassungsausschuss vom 24.01.2017 stellte der Abgeordnete Hagen die Frage an den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Herrn Dr. Thienel, ob der Verwaltungsgerichtshof - wie in Medienberichten zu lesen war - die Rücküberstellung von Flüchtlingen nach Ungarn im Jahr 2015 gestoppt hat. Herr Dr. Thienel teilte den Anwesenden mit, dass ihm diese Zeitungsberichte bekannt sind, diese jedoch das Urteil des VwGH falsch wiedergegeben haben.

Auf ORF.at war am 14.09.2015 folgendes zu lesen: “Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Abschiebung einer Asylwerberin nach Ungarn gestoppt. Der Grund: Ungarn ist für Flüchtlinge derzeit nicht mehr sicher. Das Innenministerium prüft die möglichen Auswirkungen der Entscheidung.“

Laut Herrn Dr. Thienel hatte dieses Urteil nicht den Zweck, dass keine Flüchtlinge mehr nach Ungarn rücküberstellt werden können, sondern es in diesem speziellen Fall darum ging, dass sich das Bundeverwaltungsgericht auf veraltete Studien bezüglich der Gegebenheiten in Ungarn bezogen hat. Der VwGH stellte lediglich dies in seinem Urteil fest. Um die gegenwärtige Situation in einem Staat abbilden zu können, müsse man sich auf aktuelle Studien berufen können, da sich in einem Zeitraum von ein bis drei Jahren die – wie hier humanitäre – Situation in einem Staat grundlegend ändern kann.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.    Wie viele Rücküberstellungen nach Ungarn gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und  bis zum Einlangen dieser Anfrage (Bitte untergliedert nach Jahren)?

2.    Wie viele diesbezügliche Dublin-Fälle hat es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bis zum Einlangen dieser Anfrage gegeben (Bitte untergliedert nach Jahren)?

3.    Bei wie vielen Fällen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bis zum Einlangen dieser An-frage handelte es sich um keine Dublin-Fälle (Bitte untergliedert nach Jahren)?

a.  Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurden diese Rücküberstellungen dann durchgeführt?

4.    Wie viele Personen konnten in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bis zum Einlangen dieser Anfrage nicht nach Ungarn rücküberstellt werden, obwohl sie für ein Asylverfahren in Österreich nicht zugelassen sind (Bitte untergliedert nach Jahren)?

a.    Sollten Personen nicht nach Ungarn rücküberstellt worden sein; auf welchen rechtlichen Grundlagen wurden diese Entscheidungen getroffen?

5.    Wie lautet der Lagebericht im rechtlichen Sinne über die aktuelle Situation in Ungarn (in Bezug auf die Flüchtlingskrise)?

6.    Werden in Ungarn in Bezug auf Flüchtlinge die Menschenrechte eingehalten?

a.    Wenn nein, warum nicht und welche konkreten Menschenrechtsverletzungen aufgrund welcher Rechtslage liegen vor, die eine Rücküberstellung von Flüchtlingen nach Ungarn aus österreichischer Sicht nicht zulassen?

b.    Wenn ja, warum können Personen dann nicht rücküberstellt werden?

7.    Leben Flüchtlinge in Ungarn unter menschenunwürdigen Bedingungen?

a.    Wenn ja, unter welchen?