11635/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeiterkammervermögen 2016

 

Die Mitgliedsbeiträge zur Arbeiterkammer sind in ihrer Entwicklung an jene der Löhne und Gehälter gekoppelt. Die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führt zu einem Einnahmeaufkommen der Arbeiterkammer, das sich nicht am tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Arbeiterkammer orientiert. Die Einnahmen wachsen unabhängig vom Bedarf mit der Lohnentwicklung mit. Daher kann mit Fug und Recht davon ausgegangen werden, dass die Arbeiterkammer über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Arbeitnehmer_innen tatsächlich notwendig wären. Diese Annahme wurde durch bisherige parlamentarische Anfragen zum Themenkreis Finanzen der Arbeiterkammer bestätigt (7967/J XXV.GP oder 9736/J XXV.GP) und äußert sich in enorm hohen Vermögensbeständen der Arbeiterkammer(n).

Im Fall der Arbeiterkammer werden die sprudelnden Einnahmen nicht in Vertretungsarbeit für die Arbeitnehmer_innen und deren Anliegen investiert, sondern um die „roten Geldspeicher“ zu füllen. Das Vermögen der Arbeiterkammer Wien beläuft sich mit Ende des Jahres 2014 auf rund 471 Millionen Euro. Etwa die Hälfte dieses Vermögens, etwas 256 Millionen Euro entfällt auf das sogenannte Reinvermögen, bestehend aus Geldeinlagen und Immobilien. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich hier ein Vermögenszuwachs von 31,72% ergeben.

Das Finanzvermögen hat allerdings einen beachtlichen Sprung gemacht. Die Arbeiterkammer sitzt auf einem Finanzvermögen von 215 Millionen Euro. In den letzten 10 Jahren ergab sich damit eine Steigerung von 415%. Bemerkenswert ist auch, dass die Arbeiterkammer ein Faible für Wertpapiere und Beteiligungen hat. In den letzten zehn Jahren wurde das Wertpapiervermögen um satte 515% gesteigert. Der Verdacht einer Verwendung dieses Geldes für spekulative Geschäfte liegt nahe. Außerdem zeigt sich, dass die Arbeiterkammer mit den Einnahmen aus den Zwangsbeiträgen verfährt, wie es gerade passt.

Inzwischen sollten sämtliche Zahlen über die Vermögensentwicklung für die Jahre 2015 und 2016 bekannt sein.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die gesamten Reinvermögenswerte in den Jahren 2015 und 2016 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

2.    Wie hoch waren die gesamten Finanzvermögenswerte in den Jahren 2015 und 2016 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

3.    Wie hoch waren die Vermögenswerte von Wertpapieren in den Jahren 2015 und 2016 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

4.    Werden die Vermögenswerte von Wertpapieren gem. Frage 3 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

5.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

6.    Nach welchen Grundsätzen erfolgte die Bewertung der Vermögenswerte in Wertpapieren? (Aufgeschlüsselt einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

7.    Wie hoch waren die offenen Darlehen(sforderungen) der Kammern für Arbeiter und Angestellte in den Jahren 2015 und 2016? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

8.    Werden die offenen Darlehen(sforderungen) gem. Frage 6 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

9.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

10. Wie hoch waren die Bestände der Geldeinlagen in den Jahren 2015 und 2016 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

11. Werden die Bestände der Geldeinlagen gem. Frage 9 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

12. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

13. Wie hoch waren die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz in den Jahren 2015 und 2016 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

14. Werden die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz gem. Frage 12 bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

15. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

16. Nach welchen Grundsätzen erfolgte die Bewertung der Vermögenswerte von Haus- und Grundbesetz? (Aufgeschlüsselt einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

17. Welche Ziele werden mit der Anhäufung von Vermögen von den Kammern für Arbeiter und Angestellte verfolgt?

18. Gibt es inzwischen Obergrenzen für Vermögensbestände der Kammern für Arbeiter und Angestellte?

19. Wenn ja, wie sehen dies aus?

20. Wenn nein, weshalb noch immer nicht?