11637/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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Anfrage

der Abgeordneten Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend betreffend Partizipation junger Menschen

2016 erschien, erstmals nach 2011, wieder ein Bericht zur Lage der Jugend in Österreich - es ist dies der siebte insgesamt. Er wurde in Kooperation mit jungen Menschen und im Auftrag des Ministeriums von der Donauuniversität Krems in Kooperation mit der Statistik Austria und dem BMFJ geschrieben, zusammengestellt bzw. entwickelt und setzt sich in drei Teilen - einer Datensammlung verschiedener Befragungen, dem Better-Life-Index und einer Jugendstrategie - das Ziel, die Bedürfnisse junger Menschen sichtbar zu machen, sie zu beschreiben und schließlich mit einer Strategie gezielt darauf einzugehen.

Vor allem im Better-Life-Index, aber auch in der Jugendstrategie findet sich ein Fokus auf die Partizipation junger Menschen, also die Möglichkeit, sich einzubringen, mitzugestalten und so das Lebensumfeld selbst beeinflussen zu können. Diese Möglichkeit ist aber, zumindest im formellen Bereich, also zum Beispiel bei Wahlen, durchaus eingeschränkt, was auch mit dem Österreichischen Staatsbürgerinnenschaftsrecht zu tun hat.

Die Bekenntnis zu mehr Partizipation wirft mehrere Fragen auf, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1)     Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um möglichst vielen jungen Menschen die Möglichkeit auf Partizipation einzuräumen? Nennen Sie bitte alle konkreten Projekte, die es bereits gibt sowie jene, die sich konkret in Planung befinden.

2)     Welche Anstrengungen werden unternommen, um jungen Menschen abseits von Wahlen die Möglichkeit zu geben, im politischen Betrieb zu partizipieren? Gibt es hier konkrete Projekte?

a.     Wenn ja, welche?

b.     Wenn nein, wieso nicht?

3)     Werden Sie sich in Anbetracht steigender Zahlen von jungen Menschen, die auf Grund Ihrer Staatsbürgerinnenschaft von Wahlen ausgeschlossen sind, dafür einsetzen, dass Österreich hier einen Wandel von ius sanguinis zu ius soli vollzieht?

a.     Wenn Ja, in welcher Form, durch welche Initiativen?

b.     Wenn nein, wie sollen Jugendliche ohne Staatsbürgerinnenschaft dennoch ihre Zukunft mitgestalten?

4)     Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um die Erstwählerinnen zur Gruppe mit der

prozentuell höchsten Wahlbeteiligung zu machen, wie das auch im Jugendbericht formuliert ist? Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?