11641/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Franz,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend „Folgeanfrage in Bezug auf die Anfrage 10923/J XXV. GP - Verwirrung rund um die Datenlage zu PID und Eizellenspende

 

In der Anfragebeantwortung 10494/AB haben Sie auf die Fragen 1 und 2 folgendes Geantwortet:

Die in der Entschließung 62/E XXV. GP vorgesehenen Prüfungen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien für Justiz und Gesundheit und Frauen durchgeführt. Der Bericht wird derzeit finalisiert und fristgerecht dem Nationalrat vorgelegt werden.

Hinsichtlich der Schaffung eines Registers für Samen- und Eizellspenden kann vorweggenommen werden, dass die Frage, ob und wann gegebenenfalls mit der Umsetzung eines Registers für Samen- und Eizellspenden gerechnet werden kann, abhängig von zu klärenden Detailfragen ist und sich die Umsetzung aus den sich aus der Klärung dieser Details ergebenden weiteren Konsequenzen richtet.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Was heißt in diesem Zusammenhang „derzeitig finalisiert und die fristgerechte Übermittlung an den Nationalrat“?

2.    Können Sie diesbezüglich ein konkretes Übermittlungsdatum nennen?

3.    Um welche konkret zu klärenden Detailfragen zur Umsetzung eines Registers für Samen- und Eizellspenden handelt es sich hierbei?

4.    Wann kann mit einer Klärung der zur Umsetzung von wichtigen Details im Zusammenhang mit einem Register für Samen- und Eizellspenden gerechnet werden.

5.    Welche konkreten Details gibt es in diesem Zusammenhang noch abzuklären und?