11650/J XXV. GP
Eingelangt am 01.02.2017
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Anfrage
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Rechnungshofbericht / Großglockner-Hochalpenstraßen-
Aktiengesellschaft
Der Rechnungshof kritisierte in seinem Bericht
(http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/Jahre/2016/berichte/teilberichte /kaernten/Kaernten_2016_04/Kaernten_2016_04_1.pdf)
einige Punkte die Großglockner-Hochalpenstraßen-Aktiengesellschaft betreffend.
Auch eine Beantwortung einer Anfrage im Salzburger Landtag (Nr. 001-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages / 5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bonuszahlungen in Betrieben mit Landesbeteiligung betreffend, brachten zur Großglockner Hochalpenstraßen AG keine Ergebnisse.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Erhielten Geschäftsführungsorgane der Großglockner Hochalpenstraßen AG leistungs- und/oder erfolgsabhängige Gehalts-/Bonuszahlungen? (aufgegliedert nach Geschäftsjahren seit 2013, Geschäftsführungsorganen, sowie
jeweiliger Höhe der Zahlungen)
2. Wie werden/wurden diese Zahlungen gerechtfertigt?
3. Erhielten sonstige Mitarbeiter der Großglockner Hochalpenstraßen AG leistungs- und/oder erfolgsabhängige Gehalts-/Bonuszahlungen? (aufgegliedert nach Geschäftsjahren seit 2013, Funktionen der jeweiligen Mitarbeiter, sowie jeweiliger Höhe der Zahlungen)
4. Wie werden/wurden diese Zahlungen gerechtfertigt?
5. Wurden die Empfehlungen des Rechnungshofes die Großglockner Hochalpenstraßen AG betreffend bereits umgesetzt?
6. Wenn ja, welche?
7. Wenn nein, warum nicht?