11673/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
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Anfrage

des Abgeordneten Gerhard Schmid und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Instandhaltungsverpflichtung sowie Haftung der ASFINAG

Auf der Westautobahn, der A1 im Stadtgebiet von Salzburg, insbesondere auf dem Teilbereich Salzburg Nord bis Mitte, befindet sich die nach Norden ausgerichtete Lärmschutzwand in einem erheblich verschlissenen Zustand. Es handelt sich hierbei um eine Lärmschutzwand der ersten Generation.

An zahlreichen Elementen kommt es zu markanten Ablösungen von Holzbauteilen, Mineralwolleinheiten befinden sich in ungeschütztem Zustand, die Befestigung ist in Frage zu stellen. Aus technischer Sicht besteht für den Verkehrsteilnehmer eine akute Gefährdung. Sowohl Witterungseinflüssen wie Sturm, als auch der Fahrtwind können zur weiteren Verschlechterung führen, wobei „Flugkörper“ Einfluss auf die Verkehrsabwicklung nehmen können. Darüber hinaus stellen unterschiedliche Reaktionsweisen der Verkehrsteilnehmer durch plötzlich auftretende Hindernisse ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial dar. Verwiesen wird weiters auf den Umstand, dass die IG-L Verordnung auf Tempo 80 gerade in diesem Bereich zu einem erhöhtem Unfallaufkommen führt.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.    Wie stellt sich das Haftungsverhältnis der ASFINAG dar?

2.    Es ist davon auszugehen, dass zumindest dem Streckendienst der ASFINAG der dokumentierte Zustand bekannt ist, sodass von einem grob fahrlässigen Verhalten auszugehen ist. Wie stellt sich dieses Haftungsverhältnis dar?

3.    Für welchen Zeitraum ist eine Generalsanierung vorgesehen?

4.    Mit welcher Begründung werden schadhafte Elemente nicht elementbezogen getauscht?

5.    Sind unterlassene Teilsanierungen mit dem angedachten und erforderlichen Ausbau HAGENAU in Fahrtrichtung West - München zu sehen?