11674/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
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Anfrage

des Abgeordneten Gerhard Schmid und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Flüchtlinge in Bahnhofsgebäude

Im Bahnhofsbereich der Landeshauptstadt Salzburg kam es vor geraumer Zeit zur Ausrichtung einer Asylunterkunft welche bei Teilnutzung anderer Standorte als umstritten galt. Darüber hinaus wurde durch die zuständige Landesrätin Berthold die Stadt Wien als vermutlich auch die Bundesregierung darüber in Kenntnis gesetzt, dass Salzburg bereit sei weitere Fremde aufzunehmen.

Aus Kreisen von ÖBB - Zugbegleiter/innen wurde nun bekannt, dass die ÖBB im Bereich des Hauptbahnhofes Salzburg ein Objekt betreibt, in welchem die Zugbegleiter nächtigen bzw. deren dienstfreie Zeit verbringen können. Nunmehr sollten in diesem Objekt zusätzlich 100 Asylwerber untergebracht worden sein.

Seitens der Zugbegleiter besteht berechtigte Angst und Verwunderung, sodass sich diese veranlasst sehen, Nächtigungen als auch Freizeit anderwärtig zu verbringen. Dieser Umstand führt zu einem nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand, welcher durch die Zugbegleiter zu finanzieren ist.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.    Wie lässt sich in diesem Objekt die Unterbringung von Asylwerbern begründen?

2.    Übergriffe asylwerbender bzw. asylberechtigter Personen sind zunehmend bekannt. Wie lässt sich eine gemeinsame bzw. Doppelnutzung begründen?

3.    Der ÖBB werden bekanntlich Gratistransporte asylwerbender Personen nachgesagt. Ist die ÖBB nunmehr dem durchaus finanzträchtigen Bereich der Asyl - Quartiergeber zuzuordnen?

4.    Ist daran gedacht, den Mehraufwand der Zugbegleiter abzudecken?

5.    Mit welcher Begründung werden neue, umstrittene Quartierstandorte aktiviert, wenn zahlreiche andere Unterkünfte nicht ausgelastet sind?