11675/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Gerhard Schmid und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend mangelnde Information über Feinstaubbelastung

Unsere Bevölkerung wird seit mehreren Jahren bundesweit über eine aktuelle, aber auch zu erwartende Pollenbelastung informiert. Gleiches gilt für bodennahes Ozon. Tageszeitungen, Wetterberichte, regionale und bundesweite Medien prognostizieren und informieren flächendeckend, worauf sich Allergiker, empfindliche Personen,

Eltern von Kleinkindern udgl. rechtzeitig auf die zu erwartende Situation einstellen können.

Ganz anders verhält es sich jedoch bei der Feinstaubbelastung.

Abgesehen von spärlichen Informationen über aktuelle, bzw. zurückliegende Grenzwertüberschreitungen, mangelt es an zuverlässigen und österreichweiten Prognosen.

"Auch wenn, so wie es in den vergangenen Tagen der Fall war, alle diese Tagesgrenzwerte überschritten werden, hat dies allerdings keine rechtlichen Konsequenzen: Anders als etwa bei bodennahem Ozon sieht der Gesetzgeber keine Akutmaßnahmen vor. Es gibt keine Verpflichtung, die Öffentlichkeit zu alarmieren. (Was natürlich Stadtverwaltungen nicht daran hindern würde, freiwillig einen Feinstaub-Alarm einzurichten: So geschehen etwa in Stuttgart.)

Kritik an der herrschenden Rechtslage übt auch Ulla Rasmussen, Umweltreferentin beim Verkehrsclub Österreich (VCÖ): "Die Grenzwerte sind ein politischer Kompromiss, sie haben aber mit der tatsächlichen Gesundheitsgefahr wenig zu tun. Diesel-Ruß ist seit 2013 als krebserregend eingestuft. Jedes Mikrogramm davon ist gefährlich. Auch weit unter den Grenzwerten."

Tatsächlich sind die gesundheitsschädlichen Folgen hoher Feinstaubkonzentrationen inzwischen gut erforscht. Eine Vielzahl von Studien macht die kleinen und kleinsten Partikel, die unter dem Begriff Feinstaub zusammen gefasst werden, für Atemwegserkrankungen (Bronchitis, Asthmaanfälle), für Beeinträchtigungen des Schwangerschaftsverlaufes, für verschlechterte Lungenfunktion, Mittelohrentzündungen, Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems bis hin zu Lungenkrebs und Herzinfarkt verantwortlich. Besonders Kindern und alten Menschen setzen die Schadstoffe in der Luft zu."

(Quelle: http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtleben/870277_Wenn- Wien-die-Luft-wegbleibt.html)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie die gesundheitsschädlichen Folgen durch eine Belastung mit Feinstaub?

2.    Warum sind bei gewisser Feinstaubbelastung keine Akutmaßnahmen vorgesehen?

3.    Werden Sie sich dafür einsetzen, Akutmaßnahmen national gesetzlich vorzuschreiben?

4.    Wenn ja, welche Maßnahmen bei welcher Belastung?

5.    Wenn ja, bis wann?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Werden Sie sich in den zuständigen Gremien der Europäischen Union für eine EU-weite gesetzliche Regelung einsetzen?

8.    Werden Sie sich für ein Früh-, bzw. Vorwarnsystem der prognostizierten Feinstaubbelastung einsetzen, bzw. werden Sie ein solches veranlassen?