11676/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen und Ölheizanlagen

Seitens der Bundesregierung ist einerseits die Aufhebung einer Steuerbegünstigung für Dieselkraftstoff, anderseits ein Verbot zur Errichtung von Ölheizanlagen sowie ein Nutzungsverbot bestehender Ölheizanlagen angedacht.

Es ist davon auszugehen, dass Verbrennungsanlagen welcher Art auch immer einen Schadstoffausstoß verursachen, des weiteren sind Dieselkraftstoff und Heizöl ident, lediglich dem Dieselkraftstoff wird aus steuerlichen Gründen ein Farbstoff beigemischt.

Die Technik ist heute in der Lage, moderne Antriebsaggregate sowie Brenner für Ölheizanlagen bereit zu stellen. Es steht außer Zweifel, dass Schadstoffausstöße am Prüfstand gegenüber der herkömmlichen Nutzung teils weitreichende Unterschiede ergeben, welche jedoch in Abhängigkeit des Anlagenbetreibers / Nutzers stehen.

Bezüglich der Antriebsart „Diesel“ ist davon auszugehen, dass mit derart betriebenen Fahrzeugen ungleich weitere Wegstrecken zurückzulegen sind.

Euro 6 stellt eine im Schwerverkehr modernste Antriebstechnik dar.

E-Mobilität wird Verbrennungsmotoren nicht kurzfristig ablösen können, ein Alleingang Österreichs erbringt kaum eine Änderung der Umweltbelastung.

In zahlreichen Diskussionen bzw. Reportagen wird ein Verkehrsmittel mit hohem Schadstoffausstoß, aus welchen Gründen immer, nicht angesprochen - der Flugverkehr.

Wohnraum ist immer mit Heizanlagen ausgestattet, wobei Ölheizanlagen, bei einer nachvollziehbaren Steuerpolitik als „günstig“ zu bezeichnen sind. Wohnraum ist in Österreich als teuer und schwer finanzierbar zu bezeichnen. Eine umsichtige Regierung ist aufgefordert neben preiswertem Wohnraum für finanzierbare Betriebskosten zu sorgen. Der Weg über Förderungen ist dem Grunde nach als falsch zu bezeichnen. Grüne Politik stellt in zahlreichen Bereichen ein Finanzierungsproblem für einen Großteil der Bevölkerung dar und ist lediglich in Maßen anwendbar.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen werden von der EU vorgegeben?

2.    In welcher Größenordnung werden Umweltmaßnahmen durch die EU gefördert, wer ist Nutznießer?

3.    Mit zunehmender E-Mobilität ist eine Zunahme elektrischer Energie verbunden - wie wird diese abgedeckt?

4.    Ist an einen steigenden Atomstromimport gedacht?

5.    Batterien sind bekanntlich als Sondermüll / Gefahrenstoff einzustufen und erfordern in deren Entsorgung einen nicht unerheblichen Aufwand. Wie verhält sich dies bei Großbatterien aus Elektrofahrzeugen?

6.    Welcher Nutzungszeitraum derartiger Akkus wird seitens der Hersteller den Typisierungsbehörden bekannt gegeben?

7.    Dem Vernehmen nach soll die Nutzung von ca. 800.000 alten Ölheizungen verboten werden. Welche Ersatzanlagen bzw. Energien werden angedacht?

8.    Durch wen sind die Transportwege alternativer Energien im öffentlichen Verkehrsbereich zu finanzieren?

9.    Welche Förderungen, einmalig oder langfristig, sind vorgesehen, welchem Steuersatz unterliegen alternative Energien?