11716/J XXV. GP
Eingelangt am 01.02.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Herbert Kickl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Vormerkung von Mindestsicherungsbezieher im Bundesland Kärnten
Folgende Information wird vom AMS auf seiner Homepage gegeben:
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Sozialleistung in Österreich, die von den Bundesländern zur Bekämpfung der Armut eingesetzt wird.
Für wen kommt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Frage?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist für Personen
vorgesehen, die über keine angemessenen finanziellen Mittel verfügen,
um ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer Angehörigen ausreichend decken zu
können.
Die Entscheidung, ob eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung gewährt
wird, trifft die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (z.B.
Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Diese nimmt auch die Auszahlung vor.
Welche Funktion hat das Arbeitmarktservice?
Personen, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen und
arbeitsfähig sind, werden beim Arbeitsmarktservice zur Arbeitsuche
vorgemerkt. Dadurch stehen diesen Personen alle Dienstleistungen des
Arbeitsmarktservice zur Verfügung wie die Unterstützung bei der
Arbeitsuche und alle Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen zur
dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des
Sozialministeriums im Menü "Soziales" unter http://www.sozialministerium.at.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage