11721/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeitslosenbezug im EU/EWR-Ausland

 

Das AMS lobt auf seiner Seite folgendes Service aus:

Europaweite Vermittlung

Das europäische Jobnetzwerk EURES (EURopean Employment Services) im Arbeitsmarkservice Österreich

Das AMS Österreich bietet Unternehmen und Arbeitssuchenden zusätzliche Dienstleistungen im Bereich der europäischen Job- Vermittlung.

Hier finden sich nützliche Informationen zur Arbeitsuche in Europa und wir beraten Unternehmen unterschiedlichster Branchen zielgruppen- und erfolgsorientiert.

 

·                                 EURES für Unternehmen

·                                 EURES für Arbeitsuchende

·                                 EURES im EU-Netzwerk

·                                 Kontakte

·                                 Länderinformationen

Ob Sie Ihren Arbeitslosengeldanspruch in das Ausland (EU/EWR) mitnehmen können, erfahren Sie in unserem Online Ratgeber "Ansprüche im Ausland".

 

Folgende Information erhält man auf der AMS-Seite:

Wenn ein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Österreich besteht, können Sie Ihren Bezug nach vierwöchiger Vormerkung beim AMS in Österreich ins EU-/EWR-Ausland oder die Schweiz mitnehmen. Insgesamt kann die Leistung maximal 3 Monate im Ausland bezogen werden, längstens jedoch bis zum Ende des restlichen Anspruches.

Sie müssen sich aber für die Abklärung, ob ein Leistungsexport für Sie möglich ist, in jedem Fall vor dem Auslandsaufenthalt mit Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

Sollten Sie bei der Arbeitsuche im Ausland nicht erfolgreich sein, müssen Sie vor Ablauf der Drei-Monats-Frist bzw. vor Ablauf des genehmigten Auslandsaufenthaltes wieder nach Österreich zurückkehren und Ihren Anspruch persönlich beim AMS geltend machen, da sonst der Anspruch auf alle Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung verloren geht.

Weitere Informationen zur europaweiten Jobsuche finden Sie auf der Homepage des AMS unter "Europaweite Vermittlung".

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage

  1. Wie viele AMS-Leistungsbezieher haben dieses Service in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013,2014, 2015 und 2016  in Anspruch genommen?
  2. In welchen EU/EWR-Ländern haben sich die AMS-Leistungsbezieher, aufgelistet nach der Anzahl und den Ländern sowie aufgeteilt auf die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013,2014, 2015 und 2016 auf Arbeitssuche begeben?
  3. Wie hoch war der jeweilige Leistungsgesamtbezug Jahren 2010, 2011, 2012, 2013,2014, 2015 und 2016   in diesem Zusammenhang, aufgelistet nach der Anzahl und den Ländern der Arbeitssuche?