11726/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten  Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm  

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Lohnschutzklausel-Verhandlungen mit der Europäischen Union

 

APA0357 5 WI 0351 II            Siehe APA0303/12.01   Do, 12.Jän 2017

 

EU/Arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeit/Politik/Österreich

 

Sozialministerium will "Lohnschutzklausel" mit EU verhandeln

 

Utl.: Ministerium: Vorher aber mit Koalitionspartner absprechen -

      Sektorale Arbeitsmarktbeschränkung als Sekundarrecht, deswegen

      nur qualifizierte Mehrheit notwendig =

 

   Wien (APA) - Das Sozialministerium will die Forderung des SPÖ-Chef und Bundeskanzler Christian Kern nach einer sektoralen Arbeitsmarktbeschränkung für EU-Bürger zuerst mit dem Koalitionspartner absprechen und dann mit der EU verhandeln. Man gehe davon aus, dass eine "Lohnschutzklausel" unter das Sekundarrecht falle und auf EU-Ebene mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden könne, hieß es aus dem Sozialministerium zur APA.

 

   Der SPÖ-Chef verwies in seinem Grundsatzpapier auf die steigenden Beschäftigten- und Arbeitslosenzahlen: Das Arbeitskräfteangebot hat in Österreich seit dem Jahr 2010 um 278.000 Personen zugenommen, davon waren mehr als 50 Prozent aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten. Außerdem gab es Ende 2016 weiters rund 170.000 Arbeitskräfte, die nach Österreich aus dem Ausland entsendet wurden.

 

   Kern fordert, dass Bürger aus jenen Staaten, deren Lohnniveau nicht einmal 80 Prozent des österreichischen erreicht, nur dann in Österreich tätig sein können, wenn keine heimische Arbeitskraft zur Verfügung steht. Dies betrifft die osteuropäischen EU-Staaten. In Kerns Grundsatzpapier "Plan A" heißt es unter dem Punkt Schutzmechanismus für den Arbeitsmarkt: "Daher wollen wir in der Europäischen Union durchsetzen, dass in Branchen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit das Instrument der Arbeitsmarktprüfung - solange eine angespannte Situation existiert - wieder eingeführt werden kann."

 

   Eine "Lohnschutzklausel" sei sicherlich "sehr schwierig mit der EU zu verhandeln", lautet die Einschätzung des Sozialministeriums. Einen Zeitplan für die Verhandlungen wollte das Ministerium nicht nennen. Die EU-Kommission wollte am Donnerstag die von Kern vorgeschlagene Arbeitsmarktbeschränkung für EU-Bürger nicht kommentieren.

 

   Im vergangenen Juni verwies Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) im Hinblick auf eine Arbeitsmarktbeschränkung noch auf das herrschende EU-Recht: Der Wunsch des burgenländischen Landeshauptmannes Hans Niessl, zeitweise die Aufnahme von Arbeitnehmern aus EU-Ländern für gewisse Branchen einzuschränken oder zu verbieten, ist "mit dem europäischen Recht derzeit nicht zulässig", sagte Stöger damals im "ORF-Mittagsjournal". Für Bürger aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) gebe es das schon.


   Der von Kern vorgeschlagene Generalkollektivvertrag von 1.500 Euro brutto könne "relativ rasch" umgesetzt werden, erwartet das Sozialministerium. Die Beschäftigungsgarantie für über 50-Jährige könne man nach OK "Schritt für Schritt" umsetzen.

 

 

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage

 

1.    Warum hat das Sozialministerium seine Rechtsmeinung in Sachen Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich jetzt geändert?

2.    Wann beginnen die Verhandlungen mit der Europäischen Union über die Lohnschutzklausel?

3.    Was fällt genau unter die Lohnschutzklausel im Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich?

4.    Wie möchte man die Lohnschutzklausel rechtlich auf EU-Ebene und innerösterreichisch umsetzen?

5.    Welchen Effekt erwartet man sich für 2017 und die Folgejahre durch die Lohnschutzklausel für den österreichischen Arbeitsmarkt?