11733/J XXV. GP
Eingelangt am 01.02.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Herbert Kickl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Vormerkung von Mindestsicherungsbezieher im Bundesland Steiermark
Folgende Information wird vom AMS auf seiner Homepage gegeben:
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Sozialleistung in Österreich, die von den Bundesländern zur Bekämpfung der Armut eingesetzt wird.
Für wen kommt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Frage?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist
für Personen vorgesehen, die über keine angemessenen finanziellen
Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer Angehörigen
ausreichend decken zu können.
Die Entscheidung, ob eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung gewährt
wird, trifft die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (z.B.
Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Diese nimmt auch die Auszahlung vor.
Welche Funktion hat das Arbeitmarktservice?
Personen, die Bedarfsorientierte
Mindestsicherung beziehen und arbeitsfähig sind, werden beim
Arbeitsmarktservice zur Arbeitsuche vorgemerkt. Dadurch stehen diesen Personen
alle Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice zur Verfügung wie die
Unterstützung bei der Arbeitsuche und alle Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen
zur dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des
Sozialministeriums im Menü "Soziales" unter http://www.sozialministerium.at.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage