11755/J XXV. GP

Eingelangt am 02.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an  den Bundesminister für Inneres

betreffend Videoüberwachung des Innenministers

BEGRÜNDUNG

 

In einem wegweisenden Interview in „Heute“ erklärte der Innenminister am Tag der Vorstellung des neuen Regierungsprogramms die Wirkungsweise der geplanten Video-Massenüberwachung. Dabei spiele die Kot-Abwehr eine tragende Rolle:

Heute: Prepaid-Handys werden registriert, die Videoüberwachung ausgedehnt, Kennzeichen erfasst, Autos dürfen belauscht werden. Wollen Sie in Zukunft jeden Bürger überwachen?

Sobotka: Nein, mit den Maßnahmen klären wir Verbrechen auf oder verhindern sie im besten Fall. Ein Beispiel: Vor meiner Haustüre lag – vor vielen Jahren – immer wieder menschlicher Kot. Als ich eine Kamera aufgestellt habe, war das sofort vorbei.

Im eben vorgelegten Arbeitsprogramm der Bundesregierung kommt allerdings die neue Aufgabe der Kotabwehr nicht vor:

 

Gem. § 50c DSG unterliegen Videoüberwachungen der Meldepflicht sowie in der Regel der Vorabkontrolle durch die Datenschutzbehörde. Im öffentlichen Datenverarbeitungsregister scheint für den Innenminister jedoch keine gemeldete Datenanwendung auf:


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Innenminister folgende

ANFRAGE

 

1.    Warum haben Sie Ihre erfolgreiche Kotabwehr als einziges Beispiel für die präventive Wirkung der geplanten Video-Massenüberwachung gewählt?

 

2.    Haben Sie Ihre Videoanlage privat installiert?

 

3.    Haben Sie daher vor, neben den Anlagen der „öffentlichen Betreiber“ und den „Unternehmen im Nahbereich der öffentlichen Hand (zB ÖBB, ASFINAG, regionale Verkehrsbetriebe)“ auch private Videokameras in die Massenüberwachung einzubeziehen?

 

4.    Seit wann betreiben Sie Ihre private Videoüberwachung?

 

5.    Haben Sie Ihre private Videoüberwachung der Datenschutzbehörde gemeldet?

 

6.    Wann hat die vorgeschriebene Vorabkontrolle stattgefunden?

 

7.    Zu welchem Ergebnis hat sie geführt?

 

8.    Sind Sie der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht nachgekommen?

 

9.    Wenn ja – wie?


10. Wenn nein – warum nicht?

 

11. Ist Ihrer Ansicht nach MKA (Massenkotabwehr) nur durch Massenvideoüberwachung möglich?

 

12. Soll bei der MKA das geplante Echtzeitstreaming eingesetzt werden?

 

13. In einer weiteren Passage erklären Sie die neue Haltung des BMI zum Datenschutz:

 

Sobotka: Wie wir Datenschutz bisher handhaben, ist das Verbrecherschutz.

 

Wollen Sie den „Verbrecherschutz“ abschaffen?

 

14. Haben Sie keine besseren Argumente?