11766/J XXV. GP

Eingelangt am 02.02.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

 

betreffend Inanspruchnahme externer Dienstleistungen durch das Bundesministerium im Jahr 2016

                                            

Im November des Vorjahres wurde das Budget 2017 im Nationalrat gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Ergebnis davon ist, dass das Budgetdefizit um 1,3 % des BIP weiter ansteigt und die Staatsverschuldung in die Höhe treibt. Mehrbelastungen auch aufgrund der anhaltenden Flüchtlingskrise tragen darüber hinaus zur Neuverschuldung bei.

 

Aufgrund anhaltender Budgetnot sind die einzelnen Ministerien mehr denn je angehalten, die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nach den Maßgaben der Budgetgrundsätze, insbesondere jener der Transparenz, Effizienz, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu verwalten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

ANFRAGE

1)    Wie oft und in welcher Höhe hat Ihr Ressort bzw. Kabinett im Jahr 2016 externe Dienstleistungen aller Art, wie beispielsweise Coachings, Rechtsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Transportleistungen, Schulungen, etc. in Anspruch genommen? (Bitte um Aufgliederung nach Art der Dienstleistung, nach Dienstleistungsvertragspartner, Vertragsgegenstand, Kurzbeschreibung des Vertragsinhaltes und den jeweiligen Kosten)

2)    Wurden für die oben angeführten in Anspruch genommenen externen Dienstleistungen Listenpreise bezahlt oder wurden Rabatte oder sonstige Preisminderungen ausgehandelt?

3)    Wenn nein, warum nicht?

4)    Wenn ja, bitte um Aufgliederung nach Art der Dienstleistung, nach Dienstleistungsvertragspartner, Vertragsgegenstand, Kurzbeschreibung des Vertragsinhaltes, dem Listenpreis, den tatsächlich bezahlten Preis und die Höhe des Preisnachlasses?


5)    Konnten die oben angeführten Dienstleistungen auch Ressort intern oder von anderen Ressorts in Anspruch genommen werden?

6)    Wenn ja, warum nicht?

7)    Wenn nein, bitte um kurze Begründung?

8)    Wie viele der in Anspruch genommenen externen Dienstleistungen waren nach dem Bundesvergabegesetz ausschreibepflichtig?

9)    Wurden diese Aufträge für die externen Dienstleistungen gemäß Bundesvergabegesetz abgewickelt?

10) Wenn ja, in welcher Form?

11) Wie viele davon wurden öffentlich ausgeschrieben? (Bitte um Aufgliederung nach Art der Dienstleistung, nach Dienstleistungsvertragspartner, Kosten, Datum und Art der Veröffentlichung der Ausschreibung)