11786/J XXV. GP

Eingelangt am 02.02.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung in Graz und Graz-Umgebung

 

 

Auf Grund der §§ 10 und 14 des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2010, in Verbindung mit der Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-wirtschaft über die Festlegung allgemeiner Kriterien für Verkehrsbeeinflussungs-systeme gemäß Immissionsschutzgesetz Luft (VBA-Verordnung – IG-L), BGBl. II Nr. 302/2007, wurden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Teilstrecken der A 2 Süd Autobahn und der A 9 Pyhrn Autobahn angeordnet.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen Korridor wird auf 100 km/h be-schränkt, wenn der prognostizierte gleitende Dreistundenmittelwert für PM10 (Anlage 1, Kap. 1.2.3.1.) den Schwellenwert 1 für diesen Korridor erreicht oder überschreitet. Die für die Erstellung der Prognose erforderliche Immissionsbelastung ist mittels der für die jeweiligen Korridore festgelegten Luftmessstellen festzustellen. Die Messun-gen, die Prognose und der Vergleich mit dem Schwellenwert 2 hat jede halbe Stunde zu erfolgen.

Sowohl die Anordnung als auch die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung darf frühestens eine halbe Stunde nach der letzten Schaltung erfolgen. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 enden, wenn nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (in der Fassung BGBl. I Nr. 27/2014) niedrigere oder gleich hohe Höchstgeschwindigkeiten angeordnet werden.

Diese Verordnung ist mit 30. Oktober 2014 erstmals in Kraft getreten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     An wie vielen Tagen im Jahr 2015 wurde die IG-L Geschwindigkeits-beschränkung im Raum Graz und Umgebung aktiviert?

2.     Welche (kurzfristigen) Auswirkungen auf die Luftgüte haben diese Geschwindigkeitsbeschränkungen gebracht?

3.     An wie vielen Tagen im Jahr 2016 wurde die IG-L Geschwindigkeits-beschränkung im Raum Graz und Umgebung aktiviert?

4.     Welche (kurzfristigen) Auswirkungen auf die Luftgüte haben diese Geschwindigkeitsbeschränkungen gebracht?

5.     Ist geplant, die gesamten Strecken der IGL-Geschwindigkeitsbegrenzungszone durchgehend auf 100 km/h zu reduzieren?

6.     Wenn ja, warum?

7.     Ist geplant, Streckenabschnitte der IGL-Geschwindigkeitsbegrenzungszone durchgehend auf 100 km/h zu reduzieren?

8.     Wenn ja, welche Abschnitte?

9.     Wenn ja, warum?