Eingelangt am 02.02.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Durchführung von
Grenzkontrollen im Schengen-Raum
Die EU-Kommission
hat die Erlaubnis zur Durchführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum
bis Mitte Mai 2017 verlängert. Somit darf Österreich auch weiterhin
die Grenzen zu Ungarn und Slowenien kontrollieren, nicht jedoch jene zu
Italien. Kontrollen am Brenner, in Thörl-Maglern etc. müssen demnach
extra bei der EU-Kommission angemeldet werden, um auf ihre
Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit hin geprüft zu
werden.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
- Anhand
welcher Kriterien wird die Verhältnismäßigkeit und
Notwendigkeit von Grenzkontrollen am Brenner geprüft?
- Wie oft
wurde im Jahr 2016 seitens der österreichischen Exekutive um die
Erlaubnis einer Grenzkontrolle am Brenner angefragt?
- Anhand
welcher Kriterien wird die Verhältnismäßigkeit und
Notwendigkeit von Grenzkontrollen in Thörl-Maglern geprüft?
- Wie oft
wurde im Jahr 2016 seitens der österreichischen Exekutive um die
Erlaubnis einer Grenzkontrolle in Thörl-Maglern angefragt?
- Wie viele
Grenzkontrollen wurden im Jahr 2016 seitens der EU-Kommission erlaubt?
- Wie viele
Illegale wurden im Jahr 2016 im Bezirk Innsbruck Land aufgegriffen?
- Wie viele
Illegale wurden im Jahr 2015 im Bezirk Innsbruck Land aufgegriffen?
- Wie viele
Illegale wurden im Jahr 2014 im Bezirk Innsbruck Land aufgegriffen?
- Wie viele
Illegale wurden im Jahr 2016 im Bezirk Villach Land aufgegriffen?
- Wie viele
Illegale wurden im Jahr 2015 im Bezirk Villach Land aufgegriffen?
- Wie
viele Illegale wurden im Jahr 2014 im Bezirk Villach Land aufgegriffen?
- Wie viele
Illegale wurden im Jahr 2016 im Bezirk Hermagor aufgegriffen?
- Wie viele
Illegale wurden im Jahr 2015 im Bezirk Hermagor aufgegriffen?
- Wie viele
Illegale wurden im Jahr 2014 im Bezirk Hermagor aufgegriffen?