11799/J XXV. GP

Eingelangt am 02.02.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Nebenvereinbarungen zum Kaufvertrag über den Erwerb der HGAA durch die BayernLB

 

 

Im Schlussbericht des Untersuchungsausschusses BayernLB / HGAA 2010-2011 des Bayrischen Landtages wurde wie folgt festgehalten:

 

„Außerdem sichert die BayernLB zu, vertragliche Gewährleistungsansprüche oder, andere auf das selbe Rechtsziel abzielende Rechtsbehelfe [...] innerhalb von 2 Jahren ab Closing (absolute Frist) gerichtlich geltend zu machen.’ Unabhängig davon ist dem Schreiben zufolge eine Haftung der Kärntner Landesholding ,aus welchem Titel auch immer insgesamt mit der Höhe des erzielten Kaufpreises beschränkt.“ (https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Internet_Dokumente/16_0007500.pdf: S. 80).

 

Die hier zitierten Passagen stammen dem Landtags-Schlussbericht zufolge aus sogenannten Side Lettern zum Kaufvertrag über den HGAA-Erwerb der BayernLB. Demnach wurde der Kärntner Landesholding eine Haftungsobergrenze in Form der Kaufpreishöhe zugesagt. Ebenfalls wird im Bericht darauf verwiesen, dass diese Nebenabreden (Side Letter) dem Verwaltungsrat der BayernLB zu keiner Zeit vorgelegt wurden und dieser durch den Vorstand lediglich mündlich in einer Sitzung vom 23.05.2007 über einzelne Details der Side Letter informiert wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.     Sind dem BMF die vom Bayrischen Landtag im Schlussbericht angesprochenen Side Letter zum Kaufvertrag über den Erwerb der HGAA durch die BLB bekannt?

2.     Wenn ja, seit wann weiß das BMF über diese Nebenvereinbarungen Bescheid?

3.     Wenn ja, wurden die in den Side Lettern verfügten Vereinbarungen auch im Zuge der „Verstaatlichungs-Verhandlungen“ 2009 berücksichtigt?

4.     Wenn nein, warum nicht?

5.     Sofern dem BMF diese Side Letter bekannt waren, inwiefern wurde auf diese bei den „Verstaatlichungs-Verhandlungen“ Bezug genommen?

6.     Welche rechtlichen Auswirkungen haben/hatten diese per Side Letter getroffenen Vereinbarungen auf die Haftungen der KLH / Kärntens?

7.     Wurden diese Vereinbarungen hinsichtlich der Haftungsfrage Kärntens im Zuge der Verstaatlichung 2009 berücksichtigt?

8.     Wenn ja, inwiefern?

9.     Wenn nein, warum nicht?

10.  Sind solche Nebenvereinbarungen in Side Lettern rechtlich bindend?

11.  Wenn ja, inwiefern?

12.  Wenn nein, warum nicht?

13.  Wurden die Vereinbarungen der angesprochenen Side Letter bei den noch immer anhängigen Gerichtsverfahren mit der BLB berücksichtigt?

14.  Wenn ja, inwiefern?

15.  Wenn nein, warum nicht?

16.  Wurden die Vereinbarungen der angesprochenen Side Letter im Zuge des Generalvergleiches mit der BayernLB berücksichtigt?

17.  Wenn ja, inwiefern?

18.  Wenn nein, warum nicht?

19.  Wurden die Vereinbarungen der angesprochenen Side Letter im Zuge der Verhandlungen Bund/Kärnten hinsichtlich des HETA-Schuldenschnitts (Anleihen-Rückkauf) berücksichtigt?

20.  Wenn ja, inwiefern?

21.  Wenn nein, warum nicht?