11801/J XXV. GP

Eingelangt am 02.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm 

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Reform der Arbeitsinspektionen

Folgende Pressemeldung wurde am 31.01.2017 abgesetzt:

Sozialminister kündigt Überprüfung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an

Wien (OTS/BMASK) - Die Arbeitsinspektion ist ein zentrales Instrument, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer in Österreich zu gewährleisten. Die Arbeit der Behörde wird allerdings manchmal durch überholte Bestimmungen erschwert. Deshalb hat das zuständige Sozialministerium einen Fahrplan erarbeitet, um die Regelungen auf ihre Aktualität zu überprüfen und damit das Arbeitsinspektorat zu modernisieren. „Die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren müssen sich auf wesentliche Kontrollen konzentrieren können. Deshalb werden wir die einzelnen Gesetze überarbeiten und unzeitgemäße Verfahren streichen“, betont Sozialminister Alois Stöger. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der zuständigen Sektionschefin im Sozialministerium, Anna Ritzberger-Moser und Wolfgang Vogl, dem Leiter des Arbeitsinspektorats Vöcklabruck präsentiert Stöger eine erste Übersicht über notwendige Änderungen. In knapp 70.000 Betriebskontrollen überprüft das Arbeitsinspektorat jedes Jahr, ob die Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer eingehalten werden. „Das ist eine enorm wichtige Arbeit, für die ich mich bei den Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren bedanken möchte. Hier geht es um den richtigen Einsatz gefährlicher Maschinen und Chemikalien genauso, wie um gesunde Arbeitsbedingungen oder die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen. Das sind zentrale Punkte des Arbeitsrechts“, erklärt Stöger die Bedeutung der regelmäßigen Kontrollen. Damit sich die Arbeitsinspektoren ganz auf diese wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte konzentrieren können, werden beispielsweise die geltenden Aufzeichnungspflichten, etwa für Beinahe-Unfälle, überarbeitet. Auch die Begehungsintervalle für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 10 ArbeitnehmerInnen in denen nur Büroarbeitsplätze vorhanden sind, werden ausgedehnt. „Das sind nur zwei Beispiele, wie wir positive Effekte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie für zahlreiche Unternehmen schaffen können“, so Stöger.

Neben den Betriebskontrollen führt das Arbeitsinspektorat jährlich über 30.000 Beratungsgespräche mit Unternehmen durch. Darunter fallen auch rund 11.000 kostenlose Beratungen bei betrieblichen Neu- oder Umbauprojekten, um bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass es keine arbeitsrechtlichen Probleme gibt. „Wir sind eine beratende Behörde. Strafen sind das letzte Mittel“, erklärt Ritzberger-Moser die Arbeit der rund 300 ArbeitsinspektorInnen. Die Sektionschefin verweist dabei auch auf die Weiterentwicklungen der letzten Jahre: „Wir arbeiten konsequent daran die Qualität unserer Leistungen zu erhöhen. Daher haben wir größere Einheiten geschaffen und Arbeitsinspektorate zusammengelegt. Nur dadurch können wir langfristig das erforderliche Know-how erweitern und den Wissenstransfer optimieren“.

Auch Wolfgang Vogl, der Leiter der Arbeitsinspektion Vöcklabruck, bekennt sich zu den Modernisierungen. „Wir sehen in unserer täglichen Arbeit, dass unsere Kontrollen positiv aufgenommen werden, insbesondere wenn es um die Überprüfung und Information zu gefährlichen Arbeitsbereichen geht. Manche Bestimmungen, wie etwa einige Meldepflichten ans Arbeitsinspektorat oder Genehmigungsverfahren sind aber inzwischen überholt. Wir wollen selbst aktiv an der Modernisierung der Vorschriften mitwirken“.

Das Sozialministerium wird den bereits eingeleiteten Modernisierungsprozess zügig fortsetzen und noch im ersten Halbjahr 2017 eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, des Arbeitsinspektionsgesetz, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes vorlegen. Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes werden im Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018 eine umfassende und praxistaugliche Entlastung zu erreichen. (Schluss) http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170131_OTS0048/stoeger-arbeitsinspektorat-muss-sich-auf-wesentliche-kontrollen-konzentrieren-koennen

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

Anfrage 

1.    Wie werden die konkrete Reform des Arbeitsinspektorats und der zu vollziehenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen ausgestaltet sein?

2.    Welche Maßnahmen werden in der Legistik der Arbeitnehmerschutzbestimmungen geändert werden?

3.    Bis wann werden diese legistischen Maßnahmen geändert werden?

4.    Welche Maßnahmen werden in der Organisation des Vollzugs der Arbeitnehmerschutzbestimmungen geändert werden?

5.    Mit welchen konkreten Einsparungen durch diese legistischen und organisatorischen Maßnahmen rechnen Sie auf Seiten des Arbeitsinspektorats in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020?

6.    Mit welchen konkreten Einsparungen durch diese legistischen und organisatorischen Maßnahmen rechnen Sie auf Seiten der Betriebe in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020?