11809/J XXV. GP

Eingelangt am 02.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Missbrauch von E-Cards

 

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Anfragen über den Missbrauch von E-Cards gestellt. Aus systematischen Gründen erscheint hier eine Aktualisierung erforderlich.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

ANFRAGE:

 

1.    Wie viele E-Cards wurden in den Jahren 2014 bis 2016 als gestohlen gemeldet (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

2.    Wie viele e-Karten wurden in den Jahren 2014 bis 2016 von ihren rechtmäßigen Besitzern verloren oder verlegt und damit gesperrt (Aufschlüsselung auf Krankenkassen)?

3.    Wie viele Verdachtsfälle eines E-Card-Missbrauchs durch Patienten wurden in den Jahren 2014 bis 2016 untersucht? In wie vielen Fällen hat sich der Verdacht erhärtet? Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden bzw. werden Schadenersatzansprüche an diese Personen bzw. die Karteninhaber gestellt?

4.    Ist Ihnen bekannt, ob es 2014-2016 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, bei welchen der rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt" hat, damit diese Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann? Wenn ja, um wie viele Missbrauchsfälle handelte es sich dabei? Um welche Formen von Missbrauchsfällen handelte es sich dabei? Wie hoch war jeweils der Schaden? Wurden oder werden Schadenersatzansprüche an diese Person bzw. die Karteninhaber gestellt?

5.    Wie unterscheidet sich eine neu ausgegebene Karte von der ursprünglichen, als verlustig, gestohlen oder defekt gemeldeten E-Card?

6.    Sind Missbrauchsfälle auch im internationalen Bereich bekannt geworden (Europäische Krankenversicherungskarte)?