11810/J XXV. GP
Eingelangt am 03.02.2017
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ANFRAGE
der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend Ausgaben für Asylberechtigte
Der Anfragebeantwortung 8596/AB vom 14. Juni 2016 zur Anfrage 8963/J der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Ausgaben für Asylberechtigte konnte unter anderem entnommen werden:
„Der Aufwand für Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte in den Jahren 2015 stellt sich wie folgt dar: € 16.709.200,32
Der Aufwand für Auszahlungen an Familienbeihilfe für Anspruchsberechtigte für Personen mit Flüchtlingsstatus betrug im Jahr 2013 € 27.740.980,45. im Jahr 2014 € 29.701.254,55 und im Jahr 2015 € 38.888.650,78.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch war der Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte im Jahr 2016?
2. Um wie viele Fälle hat es sich gehandelt?
3. Wie hoch war der Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte im Jahr 2016?
4. Um wie viele Fälle hat es sich gehandelt?
5. Wie hoch war der Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte im Jahr 2016?
6. Um wie viele Fälle hat es sich gehandelt?
7. Wie hoch war der Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte im Jahr 2016?
8. Um wie viele Fälle hat es sich jeweils gehandelt?
9. Wie hoch war der Aufwand an Familienbeihilfe für Personen mit Flüchtlingsstatus im Jahr 2016?