11812/J XXV. GP

Eingelangt am 03.02.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an das Bundesministerium für Finanzen

betreffend Finanzausgleich und Landesumlage in Tirol

 

 

Bei der Festlegung des Finanzausgleichs, bei dem ab dem Jahr 2017 80 Milliarden Euro an Steuereinnahmen weiterhin in etwa nach dem Schlüssel zwei Drittel Bund, ein Drittel Länder und Gemeinden verteilt werden, ist ein bis 2021 geltender ungerechter Minimalkonsens herausgekommen. Die vom Rechnungshof geforderte Ausgaben- und Aufgabenorientierung ist leider nur sehr bescheiden umgesetzt worden.

Einen Teil der Finanzausgleichmittel, welche die Gemeinden erhalten, holt sich das Land Tirol in Form der Landesumlage zurück und verteilt das Geld nach einem intransparenten Schlüssel. Die Transferleistungen der Gemeinden an das Land basieren auf folgender Rechtsvorschrift: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung. wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000081&ShowPrintPreview=True, LGBl. Nr. 5/2008:

㤠1

Das Land Tirol hat von den Gemeinden jährlich eine Landesumlage in der Höhe von 7,46 v. H. der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Spielbankabgabe, der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft einzuheben.

§ 2

Die Landesumlage wird von den einzelnen Gemeinden im Verhältnis der Finanzkraft eingehoben. Die Finanzkraft wird ermittelt durch Heranziehung

a)    der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unter Zugrundelegung der Messbeträge des Vorjahres und eines Hebesatzes von 360 v. H.,

b)    der Grundsteuer von den Grundstücken unter Zugrundelegung der Messbeträge des Vorjahres und eines Hebesatzes von 360 v. H., und

c)    von 39 v. H. der Erträge der Kommunalsteuer und der Lohnsummensteuer des zweitvorangegangenen Jahres.“

 

Eine Tiroler Gemeinde mit weniger als 1000 Einwohnern beispielweise hat in ihrem Voranschlag 2017 eine Landesumlage von gut 70.000 Euro ausgewiesen. Festzuhalten ist, dass immer mehr Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt werden und sie auch noch die Landesumlage zu berappen haben. In vielen Tiroler Gemeinden vergrößert die Landesumlage die Budgetprobleme; die betroffenen Kommunen müssen beim Land um finanzielle Unterstützung immer häufiger für dringende Vorhaben etwa in Form von Bedarfszuweisungen – für die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt - bittstellend vorstellig werden. Die Landesumlage muss jede Gemeinde zahlen, egal ob finanzschwach oder finanzstark; Anspruch auf die Form und Höhe einer Bedarfszuweisung hat hingegen keine Gemeinde.

 

In Oberösterreich ist die Landesumlage auf künftig 6,93 Prozent festgesetzt worden, in Niederösterreich ist sie abgeschafft worden.

Der Rechnungshof hat die Zahlungsströmungen zwischen den Körperschaften Bund, Ländern und Gemeinden als unüberschaubar bezeichnet und fordert Transparenz bei den Zahlungsströmungen oder deren Reduzierung.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.     In welcher Höhe erhält das Land Tirol voraussichtlich im Jahr 2017 Mittel im Zuge des Finanzausgleichs und wie setzen sich diese zusammen?

2.     In welcher Höhe fließen im Jahr 2017 voraussichtlich Mittel aus dem Finanzausgleich an die Tiroler Gemeinden und wie setzen sich diese zusammen?

3.     Ist es im Sinne des Finanzausgleichs, dass alle Tiroler Gemeinden eine Landesumlage abliefern müssen?

4.     Wie steht das Finanzministerium zur Praxis der Landesumlagen?

5.     Wäre es aus Sicht des Finanzministeriums nicht sinnvoll, so wie in Niederösterreich auf die Landesumlage zu verzichten und vermehrt in Richtung Aufgabenorientierung zu agieren, damit Gelder dorthin fließen, wo die Aufgaben anfallen, beispielsweise in Infrastruktur wie Kindergärten und Schulen sowie Soziales?

6.     Aus welchen Gründen hat man beim aktuellen Finanzausgleich die Forderung des Rechnungshofes nach einer verstärkten Zuteilung der Mittel nach der Aufgabenorientierung nicht umgesetzt?

7.     Wird man beim nächsten Finanzausgleich die Forderung des Rechnungshofes nach der Zuteilung der Mittel nach der Aufgabenorientierung verstärkt umsetzen?