11823/J XXV. GP

Eingelangt am 09.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Umsetzung Bildungskonto

 

Begründung

Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind unumstritten von besonderer Bedeutung, um Erwerbschancen zu steigern und langfristig zu sichern. Gerade auch vor dem Hintergrund einer alternden Erwerbsbevölkerung und dem Arbeitskräftepotenzial älterer Arbeitnehmer_innen ist auch auf die Weiterbildungschancen dieser Gruppe ein Hauptaugenmerk zu legen.

Die Bundesregierung hat daher im Rahmen der „Strategie LLL2020“ in der Aktionslinie 8: Weiterbildung zur Sicherung der Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit; folgende konkrete Maßnahme definiert:

8.3. Entwicklung eines individuellen Bildungskontos, das als Anreiz für private Bildungsinvestitionen fungieren soll.

 

Derzeit erschweren noch erhebliche bürokratische Barrieren und eine Vielzahl an Förderstellen den Überblick über die Möglichkeiten zur Weiterbildung und Förderung, speziell auch durch den Aufbau bundeslandspezifischer Fördermodelle. Die Einführung eines Bildungskontos ist damit prioritär und sollte schnellstmöglich vorangetrieben werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ob und wann ist mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen Bildungskontos rechnen?

2.    Wie ist der konkrete Stand der Umsetzung bzw. Planung der Maßnahme 8.3 – Entwicklung eines individuellen Bildungskontos, das als Anreiz für private Bildungsinvestitionen fungieren soll – aus der „Strategie LLL 2020“?

3.      Welche konkreten legistischen und/oder andere Schritte Ihres Ressorts wurden hinsichtlich dieser Maßnahme jeweils im Jahr 2014, 2015, 2016 initiiert bzw. abgeschlossen?

a.    Welche konkreten Schritte planen Sie für 2017 und 2018?

4.    Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für diese Maßnahmen in den Jahren 2014, 2015, 2016 zur Verfügung gestellt?

a.    Welche Ausgaben sind für die Jahre 2017 und 2018 geplant und wofür?

5.    Welches Ministerium ist hier inhaltlich in der (Haupt)Verantwortung?

6.    Welche Modelle des Bildungskontos werden aktuell diskutiert bzw. konnte bereits eine Einigung auf ein Modell erzielt werden?

a.    Wenn ja, welches? Bitte um differenzierte Darstellung

 

7.    Wie und in welcher Form findet der Austausch hinsichtlich der Maßnahme 8.3 zwischen den Ministerien statt?

8.    Gibt es auch einen dahingehenden Austausch mit den Bundesländern?

a.    Wenn ja, wie oft und in welcher Form

b.    Wer sind Ihre konkreten und zuständigen Ansprech- bzw. Verhandlungspartner?

c.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Werden Modelle des Bildungskontos aktuell bereits in einzelnen Bundesländern praktiziert?

a.    Wenn ja, in welchen Bundesländern?

b.    Wenn ja, welche Modelle sind das?

c.    Wenn ja, welche Kosten fallen dafür an?

10. Wie werden Sie bei der Umsetzung und Einführung des Bildungskontos für klare Strukturen und Transparente Finanzierung sorgen?

11. Wie werden Sie zukünftig sicherstellen, dass bereits existierende Weiterbildungsförderungen von Bund, Ländern und Kammern bestmöglich gebündelt und individuell nutzbar gemacht werden?