11845/J XXV. GP
Eingelangt am 15.02.2017
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ANFRAGE
der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Eingliederungshilfe-Come Back
Eingliederungsbeihilfe ("Come Back")
Sie suchen neues Personal? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. (Stand 01.01.2017)
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren und von Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. Wiedereinsteiger oder Ausbildungsabsolventen mit fehlender betrieblicher Praxis), gewährt werden.
Es können regional unterschiedliche Altersgrenzen gefördert werden.
http://www.ams.at/service-unternehmen/foerderungen/eingliederungsbeihilfe-come-back
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Betriebe haben die AMS-Eingliederungshilfe bisher in Anspruch genommen?
2. Wurde vom AMS ein Feedback zu dieser AMS-Eingliederungshilfe von den Betrieben eingeholt?
3. Wenn ja, wie ist dieses Feedback ausgefallen?
4. Wenn nein, warum wurde kein Feedback von den Betrieben eingeholt?
5. Was hat dieses Projekt bisher gekostet?
6. Welchen Nutzen hatte dieses Projekt bisher in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht?