11846/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm 

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeitnehmerförderung für Ein-Personen-Unternehmen

Ein-Personen-Unternehmen

Sie wollen Ihre erste Arbeitnehmerin/Ihren ersten Arbeitnehmer einstellen? (Stand 01.01.2017)

Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen pauschalierten Ersatz des Dienstgeberanteiles zur Sozialversicherung erhalten, wenn Sie als Ein-Personen-Unternehmen nach fünf Jahren wieder oder erstmalig einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin beschäftigen.

 

Gefördert werden kann das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen die seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sind und von vorgemerkten Arbeitsuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung.
Es muss ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfasst.
http://www.ams.at/service-unternehmen/foerderungen/ein-personen-unternehmen

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage 

 

1.    Wie viele Betriebe haben die AMS-Arbeitnehmerförderung für Ein-Personen-Unternehmen bisher in Anspruch genommen?

2.    Wurde vom AMS ein Feedback zu dieser AMS-Arbeitnehmerförderung für Ein-Personen-Unternehmen von den Betrieben eingeholt?

3.    Wenn ja, wie ist dieses Feedback ausgefallen?

4.    Wenn nein, warum wurde kein Feedback von den Betrieben eingeholt?

5.    Was hat dieses Projekt bisher gekostet?

6.    Welchen Nutzen hatte dieses Projekt bisher in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht?