11846/J XXV. GP
Eingelangt am 15.02.2017
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ANFRAGE
der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Arbeitnehmerförderung für Ein-Personen-Unternehmen
Ein-Personen-Unternehmen
Sie wollen Ihre erste Arbeitnehmerin/Ihren ersten Arbeitnehmer einstellen? (Stand 01.01.2017)
Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen pauschalierten Ersatz des Dienstgeberanteiles zur Sozialversicherung erhalten, wenn Sie als Ein-Personen-Unternehmen nach fünf Jahren wieder oder erstmalig einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin beschäftigen.
Gefördert werden kann das
vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen
die seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sind und von vorgemerkten
Arbeitsuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung.
Es muss ein Arbeitsverhältnis
begründet werden, das mindestens 50% der gesetzlichen oder
kollektivvertraglichen Wochenstunden umfasst. http://www.ams.at/service-unternehmen/foerderungen/ein-personen-unternehmen
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele Betriebe haben die AMS-Arbeitnehmerförderung für Ein-Personen-Unternehmen bisher in Anspruch genommen?
2. Wurde vom AMS ein Feedback zu dieser AMS-Arbeitnehmerförderung für Ein-Personen-Unternehmen von den Betrieben eingeholt?
3. Wenn ja, wie ist dieses Feedback ausgefallen?
4. Wenn nein, warum wurde kein Feedback von den Betrieben eingeholt?
5. Was hat dieses Projekt bisher gekostet?
6. Welchen Nutzen hatte dieses Projekt bisher in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht?