11853/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Kosten der Gesundheitsversorgung von Häftlingen

 

Die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Häftlingen trägt bekanntermaßen die öffentliche Hand. Es ist selbstverständlich, dass auch Insassen einer Haftanstalt eine gute gesundheitliche Versorgung zukommen soll. Dass die Verrechnung der Behandlung erkrankter Häftlinge nicht nach dem Kassen-, sondern nach dem deutlich höheren Privattarif erfolgt, ist für viele Menschen jedoch nicht nachvollziehbar. Letztlich haben die Steuerzahler die Kosten dieser Geldverschwendung zu tragen.

 

„Die Gesamtausgaben des BMJ für die medizinische Versorgung im Straf– und Maßnahmenvollzug stiegen zwischen 2000 und 2010 um rd. 151 % von rd. 29,34 Mill. EUR auf rd. 73,76 Mill. EUR an.“, berichtete der Rechnungshof (http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2012/berichte/teilberichte/bund/Bund_2012_03/Bund_2012_03_2.pdf). Einem Zeitungsartikel ist zu entnehmen, dass sie im Jahr 2015 schon bei über 80 Millionen Euro gelegen sind (http://derstandard.at/2000043360105/Privatpatient-Haeftling-Steigende-Kosten-fuer-Krankenversorgung).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie stellen sich die jährlichen Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung im Straf– und Maßnahmenvollzug in den Jahren 2011 bis einschließlich 2016 dar? (Ersucht wird um eine Ergänzung der im Bericht des Rechnungshofes „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug“, Bund 2012/3, auf Seite 99 abgebildeten Tabelle.)

 

2.    Wie stellen sich die jährlichen Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung im Straf– und Maßnahmenvollzug pro Kopf bzw. Häftling ab dem Jahr 2000 bis einschließlich 2016 dar?

 

3.    Wie stellen sich die jährlichen Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung im Strafvollzug ab dem Jahr 2000 bis einschließlich 2016 dar?

 

4.    Wie stellen sich die jährlichen Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung im Strafvollzug pro Kopf bzw. Häftling ab dem Jahr 2000 bis einschließlich 2016 dar?

 

5.    Wie stellen sich die jährlichen Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung im Maßnahmenvollzug ab dem Jahr 2000 bis einschließlich 2016 dar?

 

6.    Wie stellen sich die jährlichen Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung im Maßnahmenvollzug pro Kopf bzw. Häftling ab dem Jahr 2000 bis einschließlich 2016 dar?

 

7.    Wie hoch sind im Strafvollzug die derzeitigen Kosten für die einzelnen Behandlungen und Visitationen von Insassen durch Allgemeinmediziner im Vergleich zu jenem Betrag, der für vergleichbare Leistungen an eine Krankenkasse zu entrichten wäre?

 

8.    Wie hoch sind im Strafvollzug die derzeitigen Kosten für die einzelnen Behandlungen und Visitationen von Insassen durch Zahnärzte im Vergleich zu jenem Betrag, der für vergleichbare Leistungen an eine Krankenkasse zu entrichten wäre?

 

9.    Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für einen Tag stationärer Behandlung eines Insassen einer Justizanstalt im Vergleich zu jenem Betrag, der für eine vergleichbare Leistung an eine Krankenkasse zu entrichten wäre?

 

10. Wie hoch wären die durchschnittlichen jährlichen Ersparnisse, wenn die Behandlung der Häftlinge anstelle nach dem Privattarif nach dem Kassentarif abgerechnet werden würde?

 

11. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die Kosten im gegenständlichen Bereich zu reduzieren?

 

12. Wenn ja: Welche?

 

13. Wenn nein: Warum nicht?

 

14. Haben Sie die Möglichkeit der „Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung“ (Maßnahme aus dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018) umfassend prüfen lassen?

 

15. Wenn ja: Wie lautet das Ergebnis?

 

16. Wenn nein: Warum nicht und wann wird das Ergebnis vorliegen?