11859/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm 

und weiterer Abgeordneter 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Krankenstand & Arbeitslosigkeit

Folgende Information wird durch die Arbeiterkammer gegeben:

Krankenstand & Arbeitslosigkeit

Sie sind arbeitslos und krank geworden?

Geben Sie Ihren Krankenstand beim AMS unverzüglich bekannt. Während des Krankenstandes gibt es keine Vermittlungsaktivitäten oder ähnliches durch das AMS. Auch die Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative müssen nicht eingehalten werden.

Krankengeld

Ab dem 4. Tag des Krankenstandes erhalten Sie von der Gebietskrankenkasse grundsätzlich Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der zuvor bezogenen Notstandshilfe.

Ende des Krankenstandes beim AMS melden

Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie das AMS unbedingt persönlich darüber informieren – und zwar auch dann, wenn die Gebietskrankenkasse Ihnen zusichert, Sie elektronisch wieder gesund zu melden!


ACHTUNG!

Wenn Ihr Krankenstand weniger als 62 Tage gedauert hat, müssen Sie sich nach Ende Ihres Krankenstands innerhalb von 7 Tagen wieder beim Arbeitsmarktservice melden. Sollte Ihr Leistungsanspruch während des Krankenstandes abgelaufen sein, müssen Sie sich unmittelbar nach Ende des Krankenstandes persönlich beim Arbeitsmarktservice melden.

Hat Ihr Krankenstand länger als 62 Tage gedauert, müssen Sie ebenfalls unmittelbar nach dem Ende des Krankenstandes einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe stellen

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitslosigkeit/Krankenstand_und_Arbeitslosigkeit.html

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende 

 

Anfrage 

 

1)    Wie viele                   Personen sind durch einen Krankenstand in den Jahren 2010 bis 2016 von einer AMS-Leistung auf einen Krankengeldbezug bei einer Gebietskrankenkasse umgestellt worden?

2)    Wie teilten sich diese Personen auf die Gruppen Österreicher, sonstige EU-Staatsbürger und Drittstaatsangehörige, jeweils aufgeteilt auf die Jahre 2010 bis 2016 auf?

3)    Wie teilen sich diese Personen gemäß Frage 1 und 2 auf die einzelnen Bundesländer auf?

4)    Wie viele Personen sind durch das Ende eines Krankenstandes in den Jahren 2010 bis 2016 von einem Krankengeldbezug einer Gebietskrankenkasse auf eine AMS-Leistung umgestellt worden?

5)    Wie teilten sich diese Personen auf die Gruppen Österreicher, sonstige EU-Staatsbürger und Drittstaatsangehörige, jeweils aufgeteilt auf die Jahre 2010 bis 2016 auf?

6)    Wie teilen sich diese Personen gemäß Frage 4 und 5 auf die einzelnen Bundesländer auf?