11862/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an die Präsidentin des österreichischen Rechnungshofs

betreffend die Dringlichkeit einer Rechnungshofprüfung in Zusammenhang mit aufklärungsbedürftigen Fördervergaben durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)

 

„Kritik an Förderbank Steuermillionen kassiert – und ab in den Konkurs“

so der vielsagende Titel eines auf krone.at am 13. Februar 2017 veröffentlichten Artikels, in welchem dringend aufklärungsbedürftige Vorgänge im Rahmen der Fördervergabe durch die AWS dargelegt werden, die einen Schaden für den Steuerzahler in Millionenhöhe vermuten lassen, wie aus einem im Jahr 2007 erstellten Tätigkeitsbericht der AWS hervorgeht.

 

Involviert in diese Angelegenheit war auch die damalige Leiterin der Abteilung „Technologie und Innovation“ der AWS und nunmehrige Bildungsministerin Dr. Sonja Hammerschmid.

So ist in dem genannten internen AWS-Tätigkeitsbericht unter anderem Folgendes festgehalten:

„In der Abteilung „Technologie und Innovation“ (Frau Dr. Hammerschmid) wird offensichtlich richtlinienwidrig Seedfinancing und High Tech Double Equity kombiniert. Weiters sind somit die gesetzten Handlungen nicht Beihilfenkonform.

Aufgrund der geringen bzw. marginalen privaten Eigenkapitalausstattung durch die Kombination von Seed Darlehen und Double Equity Garantien sowie der Förderung von Unternehmen, die bereits zum Datum der Zusage der Förderung gem. URG §23 und 24 Reorganisationsbedarf vorweisen (negatives Eigenkapital, hohe laufende Verluste) ist keine positive Hebelwirkung durch die Förderung darzulegen, sondern es sind höchstens Sanierungsbestrebungen ableitbar. Durch diese Kombination öffentlicher Förderungen wird die Beteiligung privater Mittel gehemmt, da öffentliche Beteiligung nochmals durch öffentliches Risiko verdoppelt wird und somit die anteilige private Beteiligung verringert und letztlich substituiert wird.“

Wie aus dem Bericht weiters hervorgeht, verweigerte Frau Dr. Hammerschmid in diesem Zusammenhang offenbar die Einsicht in sechs von zwölf angeforderten Förderfällen aus dem Bereich Technologie und Innovation „High Tech Double Equity“:

Gemäß Information der internen Revision der AWS (Herr G.) vom 12. Dezember 2007 an Dr. M. wurde festgehalten, dass bei den, von Frau Hammerschmid verwehrten Förderungsfällen zumindest eine Förderungszusage nicht erteilt hätte werden dürfen. Auffällig ist, dass über diese Firma am 15. Feber 2007 der Konkurs eröffnet wurde, unmittelbar nachdem die Gesellschaft eine AWS Förderung über High Tech Double Equity erhalten hatte und zuvor auch schon ein Seed Darlehen erhielt.“

 „Aufgrund der Information durch die interne Revision der AWS ist zu vermuten, dass zumindest in einem Förderungsfall rechtswidriges Verhalten von mindestens einem Mitarbeiter der AWS vorliegt.“

Das Unternehmen, dem die Förderzusage nicht erteilt hätte werden dürfen, war neben anderen bereits im Jahr 2008 Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gassner und GenossInnen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein, betreffend „Erhebliche Schädigung der Republik durch ungerechtfertigte Vergaben von Fördermittel durch AWS an bekanntermaßen nicht forderungswürdige Unternehmen".

In dieser Anfrage hieß es unter anderem:

Eine erhebliche Anzahl von Unternehmen, die durch AWS-Unterstützungen gefördert wurden, musste geraume Zeit nach Förderungserhalt Konkurs anmelden. Konkret handelt es sich dabei um die Firmen Maize Technologies International GmbH (Konkurseröffnung Februar 2007), Orphanetics Pharma Entwicklungs GmbH (Februar 2007), LIFE OPTICS GmbH (Oktober 2007), FSC Financial Soft Computer GmbH (Juni 2008) sowie EUCODIS Pharmaceuticals GmbH (Juli 2008).

In diesem Zusammenhang wurde der Umstand geäußert, dass die Fördermittel in erheblichem Umfang und ungerechtfertigterweise aufgrund des Drängens namentlich bekannter MitarbeiterInnen unter Berufung auf den oben genannten Geschäftsführer widerrechtlich gewährt worden seien. In der Folge sind die Gesellschaften - was befürchtet wurde oder mehr oder weniger absehbar war - insolvent geworden. Die Missstände wurden auch durch unterschiedliche Organträger der AWS registriert und werden auch in strafrechtlicher Hinsicht geprüft. De facto steht eine Summe von rund 2 Mio. EUR tatsächlich förderungswürdigen Unternehmen nicht mehr zur Verfügung, wodurch auch dem Wirtschaftsstandort Österreich erheblicher Schaden entsteht.

Die in dieser parlamentarischen Anfrage gestellten Frage: Sind Ihnen diese oben geschilderten Verdachtsmomente bekannt und wenn ja, wodurch?“ wurde vom damaligen Wirtschaftsminister am 27. Oktober 2008 wie folgt beantwortet:

„Die in der Anfrage als "Verdachtsmomente" bezeichneten Förderungen sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch diese parlamentarische Anfrage bekannt geworden.“

Genau zu diesen Verdachtsmomenten gab es aber dem Vernehmen nach bereits am 6. Dezember 2007 eine Besprechung im Wirtschaftsministerium im Beisein des damals zuständigen Sektionschefs, dem Verfasser des Berichts, einem Beamten der Abteilung Controlling aus dem Wirtschaftsministerium sowie dem Geschäftsführer der AWS gab.

Vor diesem Hintergrund ist die zitierte Beantwortung des damaligen Wirtschaftsministers besonders aufklärungsbedürftig.

Der Tätigkeitsbericht kommt dann abschließend zu folgendem Ergebnis:

„Durch die Kombination aller vorliegenden Fakten ist ein möglicher Schaden durch die Obligokaskade (Dominoeffekt: wird das Seed Darlehen nicht zurückgezahlt, ist auch die Double Equity Garantie fällig) für die AWS in Höhe von EUR 3,700.000,- ableitbar. Dieser mögliche Schaden bezieht sich lediglich auf 6 untersuchte Förderungsfälle der Abteilung Technologie und Innovation.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des österreichischen Rechnungshofs folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden Sie den oben beschriebenen Sachverhalt in den Prüfungsplan des RH aufnehmen?

2.    Wenn ja, wann wird diese Prüfung beginnen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wann wird der Endbericht voraussichtlich fertig sein?